Sascha Ott bei seinen Ausführungen im Kurhaus. Foto: Kugel

Eigentlich war nur eine Vorberatung vorgesehen. Allerdings wollten die Bad Herrenalber Stadträte gleich Nägel mit Köpfen machen. So wurde die Bürgerbeteiligung-Satzung bereits in der Gemeinderatssitzung am Mittwochabend verabschiedet.

Das Kernteam der Bürgerbeteiligung habe in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung eine Satzung zur Bürgerbeteiligung erarbeitet. Diese diene dazu, dass die Einwohner der Stadt sich aktiv an politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen beteiligen könnten. Dadurch werde ein höheres Maß an Mitbestimmung und Transparenz erreicht. So war es in der Vorlage für die jüngste Bad Herrenalber Gemeinderatssitzung zu lesen.

 

Sascha Ott, beruflich am Karlsruher Institut für Technologie auch über Strategie und Entwicklungsprozesse forschend, erläuterte am Mittwochabend im Kurhaus den Weg zur Satzung und deren Inhalt. Er war von Anfang an Moderator und Koordinator beim bürgerbeteiligten Stadtentwicklungsprozess.

Zielsetzung Unter „Zielsetzung“ ist in der Satzung (zehn Paragrafen) zu lesen: „Die konsultative und diskursive Bürgerbeteiligung hat das Ziel, Einwohner der Gemeinde in die politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse, bei der Definition und kontinuierlichen Weiterentwicklung der Stadtentwicklungsstrategie und in konkrete Projekte des Stadtentwicklungsprogramms einzubeziehen.“

Eine Bürgerbeteiligung gemäß der Satzung sei nur möglich „für Angelegenheiten der Stadt Bad Herrenalb für die der Gemeinderat zuständig ist“. Die Geltung gesetzlicher Vorschriften bleibe unberührt.

Akteure Folgende Akteure wirkten an der Umsetzung der Bürgerbeteiligung mit: Die Einwohner der Stadt als Experten des Alltags und Impulsgeber. Mitglieder des Gemeinderats als Entscheidungsgremium, Impulsgeber sowie Impulsempfänger; Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Projektmanager, Experten und Impulsempfänger; ebenso die Koordinierungsstelle für bürgerschaftliches Engagement und Beteiligung. Deren Rolle wird so beschrieben: Bindeglied zwischen Gemeinderat, Verwaltung und Bürgerschaft; Beteiligungskoordinatoren; Öffentlichkeitsarbeit.

Die Koordinierungsstelle müsse aus einer hauptamtlichen und einer weiteren ehrenamtlichen Person bestehen.

Die Rahmenbedingungen für die Bürgerbeteiligung wolle man so gestalten, dass eine möglichst hohe Beteiligung der Einwohner erreicht werde. Hierzu gehörten die Bereitstellung von Informationen und Unterlagen in verständlicher Sprache, von geeigneten Räumlichkeiten und Technik für die Durchführung von Beteiligungsverfahren und auch eines Budgets zur Deckung der Kosten.

Frühzeitig und umfassend Die Beteiligung der Einwohner könne auf verschiedene Weise erfolgen. Hierzu zählten unter anderem folgende Beispiele: Umfragen, Befragung der Einwohner oder Informationsveranstaltungen; öffentliche Diskussionsforen, Workshops, Round-Table-Gespräche; Arbeitsgruppen und Bürgerinitiativen. Bei allen diesen Verfahren werde darauf geachtet, „dass die jeweils als betroffen oder interessiert identifizierte Einwohnergruppe in passender Form angesprochen wird“. Darauf sei insbesondere bei Kindern und Jugendlichen zu achten. Gesetzlich geregelte Beteiligungsformen, zum Beispiel Bürgerentscheide, seien nicht Bestandteil dieser ergänzenden Satzung.

Die Beteiligungsverfahren sollen zeitnah, transparent und nachvollziehbar erfolgen – und die Einwohner frühzeitig und umfassend informiert werden.

Strategieworkshop Mit Blick auf die kontinuierliche Information der Einwohner und Weiterentwicklung der Stadtentwicklungsstrategie sollen wiederkehrende und mindestens einmal jährlich stattfindende Verfahren eingeführt werden, bei denen die Teilnahme und Beteiligung des Gemeinderates vorgesehen ist: eine Einwohnerversammlung zu Entwicklungsstatus und Weiterentwicklungsstrategie der Stadt. Hierzu zählten „insbesondere Änderungen in der Strategie im Sinne der Weiterentwicklung oder Abweichung von dieser, der Status der Umsetzungsmaßnahmen und -projekte, Änderungen der Rand- und Rahmenbedingungen sowie alle Aspekte, welche für die Stadtentwicklung von grundsätzlicher Relevanz sind oder wesentliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt oder den Haushaltsplan haben“.

Im zeitnahen Anschluss (maximal zwei Monate) zur Einwohnerversammlung soll ein Strategieworkshop stattfinden, zu dem alle Bürger eingeladen sind.

Beteiligungsverfahren erfolgten in der Regel auf Basis von konkreten Anlässen, die in einer Vorhabenliste geführt würden.

Empfehlender Charakter In den Sitzungsvorlagen des Gemeinderats werde eine zusätzliche Rubrik eingeführt, in der die Koordinierungsstelle „dahingehend eine Aussage formuliert, ob jeweils eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden sollte, mit Nennung der erwarteten finanziellen und zeitlichen Anforderungen“. Die Rubrik habe „empfehlenden Charakter für den Gemeinderat, der diese Empfehlung ablehnen kann“.

Arbeitskreis Gewerbegebiet Wie Ott unter anderem informierte, gebe es nach der Verabschiedung der Satzung eine detaillierte Strategie und Vorstellung im Gemeinderat. Die Ergebnisse eines Arbeitskreises Gewerbegebiet werde dann ebenfalls dem Gremium vorgestellt. Auch wurde die Planung einer Informationsveranstaltung zur Siebentäler Therme genannt.

Christian Romoser (CDU) sagte, er hoffe, dass eine gewisse Größe erreicht werde. Nicht dass weniger Leute teilnehmen würden, als Stadträte im Gemeinderat sitzen.

Bei einer Gegenstimme wurde die Satzung, die zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, beschlossen. Ott wurde zur ehrenamtlich tätigen Person des Koordinierungsausschusses berufen, Christian Siebje zur hauptamtlich tätigen Person. Wobei Ott bemerkte, dass er aus der Bürgerschaft einen Nachfolger aufbauen wolle, der eventuell noch tiefer mit der Stadt verwurzelt sei als er.

Beratung

Koordinierungsstelle
Die Koordinierungsstelle führt die Vorhabenliste. Sie organisiert die Durchführung der Beteiligungsverfahren, leistet die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit und berät die Bürger. Die Koordinierungsstelle berichtet mindestens einmal jährlich im Rahmen eines Strategieworkshops über die im vorherigen Jahr vorgenommenen Beteiligungsverfahren. Im Rahmen dieser Berichterstattung wird die Koordinierungsstelle die Bürgerbeteiligung überprüfen, über das Ergebnis berichten und allfällige Änderungen vorschlagen.