Demonstration gegen Diskriminierung in Berlin Foto: dpa/Christoph Soeder

Der Innenminister war früher gegen ein Antidiskriminierungsgesetz, jetzt verteidigt er das Vorhaben. Das Paragrafenwerk ist erst in Planung, sorgt aber bereits für eine scharfe Debatte.

Stuttgart - Bisher gibt es nicht viel mehr als die Überschrift „Antidiskriminierungsgesetz“ und ein paar Zeilen dazu im Koalitionsvertrag. Dass der Landtag dennoch schon jetzt darüber streitet, lässt das Erregungspotenzial erahnen. Schon das Vorhaben an sich ist umstritten: „Bisher bin ich davon ausgegangen, dass Gesetze dann gemacht werden, wenn man einen Bedarf für sie hat“, sagte die FDP-Abgeordnete Julia Goll jetzt bei einer Plenardebatte. Sie hält ein Antidiskriminierungsgesetz, das Menschen gegenüber der Polizei und anderen staatlichen Stellen mehr Rechte geben soll, im besten Fall für unnötig.

 

Sind nicht schon jetzt die Behörden verpflichtet, alle Menschen gleich zu behandeln? Gibt es nicht schon jetzt Klagemöglichkeiten? Goll hält ein solches Paragrafenwerk, das es auf Landesebene bisher nur in Berlin gibt, für ebenso überflüssig wie die von Schwarz-Grün vereinbarte Kennzeichnungspflicht für Polizisten bei Demos und anderen „Großlagen“. Und sie erinnert Innenminister Thomas Strobl daran, dass er dies vor einem Jahr noch ganz genauso gesehen hat. So muss sich der CDU-Mann also eine „180-Grad-Wende“ vorhalten lassen, der AfD-Abgeordnete Hans-Jürgen Goßner sprach gar von „Wendehalspolitik“.

Keine „Beweislastumkehr“

Inhaltliche Details blieb Strobl in der Debatte schuldig, in einer Antwort auf einen FDP-Antrag gab sein Haus jedoch einige Erläuterungen: Ein Antidiskriminierungsgesetz erleichtere es, dass Menschen gegen eventuelle Diskriminierungen durch öffentliche Stellen des Landes vorgehen können, heißt es dort. Damit werde „ein noch effektiverer Diskriminierungsschutz auch im gesamten Bereich des staatlichen Handelns sichergestellt“. Das gelte etwa für Schulen, Hochschulen oder Ausländerbehörden.

Ein Pfeiler steht für Strobl schon jetzt unverrückbar fest: „Es wird mit mir kein Gesetz nach Berliner Art, mit einer Berliner Beweislastumkehr, mit einem Generalverdacht gegen unsere Polizistinnen und Polizisten geben, das haben wir in der Koalition so vereinbart“, sagte er. Was Strobl Beweislastumkehr nennt, liest sich im Berliner Gesetz so: „Werden Tatsachen glaubhaft gemacht, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen §2 oder §6 überwiegend wahrscheinlich machen, obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen.“

Ob damit tatsächlich die Beweislast umgekehrt wird, ist in der politischen Diskussion über das seit einem Jahr geltende Gesetz heftig umstritten. Strobl wird jedoch daran gemessen werden, ob in Baden-Württemberg ein vergleichbarer Passus eingeführt wird oder nicht: „Wir werden genau hinschauen“, kündigte Julia Goll (FDP) an.

Hildenbrand: Kein Angriff gegen Polizei

Grünen-Fraktionsvize Oliver Hildenbrand erläuterte, warum er die bisher geltenden Regelungen für nicht ausreichend hält. Zwar gebe es seit 2006 auf Bundesebene das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, doch das gelte nur für den Bereich der Beschäftigung und des Zivilrechtsverkehrs. Hildenbrand: „Was das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf Bundesebene für den privatrechtlichen Bereich regelt, soll ein Antidiskriminierungsgesetz auf Landesebene jetzt auch für staatliches Handeln garantieren.“ Dass dies kein Angriff gegen die Polizei sei, habe kürzlich die erste Jahresbilanz des Berliner Regelwerks gezeigt. Hildenbrand: „Die herbeigeredeten Befürchtungen sind genauso groß wie grundlos.“