Die Tempo-30-Zone in der Buchenberger Straße in Peterzell wird erweitert. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Trotzdem weiß noch keiner so genau, wo künftig Tempo 30 gilt.
Ein kleines Mysterium bleibt die genaue künftige Ausdehnung der Tempo-30-Zone in der Buchenberger Straße in Peterzell noch – auch nachdem der Gemeinderat ihre Einführung beschlossen hat. Denn die Zone muss erst noch genau ausgemessen werden. Grund dafür ist ein Vorschlag, der sich im Zuge der Diskussion fand und der letztlich die Mehrheit der Stimmen erhielt. Neun Räte stimmten aber auch gegen den Vorschlag.
Doch von Anfang an: Das Thema Tempo 30 in der Buchenberger Straße beschäftigt Verwaltung und kommunale Gremien in St. Georgen schon seit längerer Zeit. „Mir kommt es vor, als wäre das eine unendliche Geschichte“, meinte etwa Peterzells Ortsvorsteher Klaus Lauble.
Vor allem ein Anlieger im Bereich der Buchenberger Straße hat ihm zufolge in den vergangenen Jahren immer wieder eine Ausweitung der Tempo-30-Zone gefordert. Bislang ist die Geschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt nur zwischen dem Unternehmen Reifen Adam und der Einmündung der Straße „Am Bächle“ auf 30 Stundenkilometer begrenzt.
Bisherige Versuche, diese Zone auszuweiten, scheiterten an der Genehmigung – etwa, weil sich keine Schule, kein Altenheim und auch keine andere als schützenswert eingestufte Einrichtung an der Straße befindet. Auch der Lärmaktionsplan gebe keine Tempo-30-Zone in der Buchenberger Straße her, schilderte Lauble.
Gesetzesänderung gibt neue Hoffnung
Seit dem vergangenen Jahr gibt es allerdings Hoffnung für das Vorhaben: Wegen einer Gesetzesänderung kann die Stadt nun selbst entscheiden, welche Einrichtungen sie schützenswert findet. Und folglich auch, in welchem Bereich – nämlich rund um ebendiese Einrichtung – Tempo 30 gelten soll.
Die Verwaltung hatte zwei Vorschläge für eine Ausweitung der bestehenden 30er-Zone erarbeitet, über die bereits der Ortschaftsrat Peterzell kontrovers diskutiert hatte. Denn längst nicht jeder Anwohner hält es für nötig, dass die bestehende Begrenzung auf 30 Stundenkilometer stark ausgeweitet wird.
Das sagt der Ortschaftsrat
Der Ortschaftsrat hatte sich letztlich mit sechs zu vier Stimmen für die kleinere Variante ausgesprochen. Sie sieht vor, dass die Tempo-30-Zone in Richtung des Ortsausgangs an der Bundesstraße 33 erweitert wird – und zwar bis zur Einfahrt des dortigen Parkplatzes. Möglich macht das der Fußgängerüberweg auf Höhe der Abzweigung „Alter Weg“ – die schützenswerte Einrichtung, die es für eine 30er-Zone braucht.
Die größere Variante
Die zweite, größere Variante der Stadtverwaltung ginge noch weiter: Sie sieht vor, dass die Tempo-30-Zone zusätzlich in die andere Richtung erweitert wird – bis etwa auf Höhe des Zebrastreifens bei der Kreuzung mit Kienmoos- und Mühlwiesenstraße. Dieser Vorschlag fand jedoch weder im Ortschaftsrat noch im Gemeinderat eine Mehrheit.
Ein dritter Vorschlag und eine offene Frage
Peter Fichter (SPD) hatte noch eine ganz andere Idee: Könnte man nicht die kleinere Variante leicht vergrößern? Denn ein Fußgängerüberweg ermöglicht laut Sitzungsvorlage eine 600 Meter lange Tempo-30-Zone – und diese Strecke wäre beim kleineren der beiden Verwaltungsvorschläge nicht ausgereizt. „Dass man sich da so beschränkt, finde ich nicht richtig“, monierte er – und stellte den Antrag, die erste, kleinere Variante so weit nach Norden zu verlängern, dass sie sich auf 600 Meter erstreckt.
Bis wo hin die Tempo-30-Zone nach diesem Vorschlag fortan reicht, konnte man in der Sitzung nur schätzen. Das gefiel zwar nicht jedem am Ratstisch. Dennoch stimmte das Gremium mehrheitlich für die leicht verlängerte kurze Variante und beauftragte die Verwaltung, die nötigen Anträge beim Landratsamt zu stellen.