Am Landgericht Rottweil wurde nach mehrtägiger, streckenweise nichtöffentlicher Hauptverhandlung ein 38-jähriger Oberndorfer verurteilt. (Symbolbild) Foto: Schnekenburger

Das Landgericht Rottweil schickt einen 38-jährigen Oberndorfer wegen besondere schwerer Vergewaltigung und anderem für acht Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Und es droht noch Schlimmeres.

Acht Jahre und drei Monate Gefängnis – das ist die Strafe für einen 38-jährigen Mann aus Oberndorf, der eine junge Frau fast anderthalb Jahre lang mehrfach vergewaltigt und dabei auch schwer verletzt hat.

 

Die Sicherungsverwahrung ist möglich, unter Vorbehalt, das stellte Richter Karlheinz Münzer, in der Urteilsbegründung der ersten Großen Strafkammer klar: Wenn der Mann sich einer Sexualtherapie unterzieht, kann er diese verlängerte, möglicherweise lebenslange Haft vermeiden.

Und für die Therapie gibt es gute Gründe, denn der psychiatrische Sachverständige attestierte ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung, die Empathie fehle ihm, dazu komme pathologischer Narzissmus, emotionale Kälte, mangelnde Affektkontrolle und sexueller Sadismus. Daher bestehe die Gefahr, dass er weiterhin ähnliche Taten begehe. Es sei denn, er bekommt das mit einer Therapie in Griff.

Einzelne Fälle sind eindeutig Straftaten

Eine schwierige Entscheidung für das Gericht, denn das Verhalten der jungen Frau sei ambivalent gewesen. So habe sie zu ihrem Freund gesagt, dass sie den Angeklagten liebe und deshalb zu ihm ziehe. Videos und Chats zeigten, dass sie vielem zugestimmt und oft die Möglichkeit hatte, sich zu verweigern, aber dennoch mitmachte. Klar seien aber die vier schwersten Taten, bei denen zwei zu schweren inneren Verletzungen führten, in einem Fall zu einem längeren Krankenhausaufenthalt. Da wurde ihr Darm durch die Hand des Mannes perforiert – mit schweren Folgen: Starke Blutungen, ein künstlicher Darmausgang, Narben, die sie behalten wird.

Münzer schilderte auch die Tat, bei der der Angeklagte die junge Frau zunächst mit einer Peitsche geschlagen hatte, seine Ehefrau aber wegen des Lärms einschritt. Da hätte sie das Schlafzimmer mit der Ehefrau verlassen können, betonte Münzer, habe es aber nicht getan. Stattdessen wurde sie vom Angeklagten mit der Faust geschlagen.

Eingeschränkte Sexualität

Der 38-Jährige ist seit einem selbst verschuldeten Unfall querschnittsgelähmt. Damals fuhr er als 17-Jähriger mit dem Auto der Mutter eines Kumpels und ohne Führerschein. Das Auto kam von der Straße ab, der Angeklagte wurde schwer verletzt. Er lernte danach, den Oberkörper wieder zu bewegen, allerdings griff er in dieser Zeit zu allem, was möglich war: Alkohol, Drogen, Medikamente.

Eine Entziehungskur half, dann lernte er seine spätere Frau kennen, man heiratete, kaufte ein Haus, das entsprechend umgebaut wurde. Kinder kamen zur Welt, er arbeitet. Doch wegen der durch den Unfall eingeschränkten Sexualität habe das Ehepaar beschlossen, eine offene Ehe zu führen, erläuterte Richter Münzer.

Keine Gewalt, aber starke Dominanz in der Vergangenheit

Swingerclubs, Sado-Maso-Filme, Sex mit anderen Partnern, auch zu dritt. Dabei sei, wie Münzer betonte, nie Gewalt im Spiel gewesen, das hätten die Aussagen der Zeugen klar gezeigt. Allerdings gab es starke Machtausübung durch den Angeklagten, besonders in der Zeit, als sich die Frauen abwandten. Da habe es Drohungen gegeben, auch gegenüber einer damals 16-Jährigen. Drohungen beispielsweise, einschlägige Fotos den Eltern zu zeigen.

Münzer stellte klar: Sexuelle Praktiken hat das Gericht nicht zu bewerten, das geht den Staat nichts an. Aber die schweren Taten gegenüber der heute 21-Jährigen, die als Nebenklägerin im Prozess auftrat, sehr wohl. Die junge Frau sagte auch aus – allerdings musste der Angeklagte dafür den Gerichtssaal verlassen. So habe er ihr, die bereits eine posttraumatische Belastungsstörung hat, erspart, dass ihre Aussagen hinterfragt wurden. Das erleichtere es ihr, damit umzugehen und das Geschehene zu verarbeiten. Dass der 38-Jährige alles gestand und auch bereut, ebenfalls.

Starke Haftempfindlichkeit

Dies hielt ihm das Gericht ebenso zugute wie die Tatsache, dass er als Rollstuhlfahrer enorm haftempfindlich ist – im Knast gibt es kein behindertengerechtes Bad, und auch vieles andere nicht – der 38-Jährige ist ständig auf die Hilfe seiner Zellengenossen angewiesen.

Auf der anderen Seite steht die emotionale Kälte des Mannes, sein egozentrisches Verhalten: „Es ist erschreckend, wie sadistisch er vorgegangen ist.“ Indem er beispielsweise, weil er gerade schlechte Laune hatte, beschloss, er wolle der jungen Frau jetzt Schmerzen zufügen. Und das dann auch tat. Mit der Hand, mit der Peitsche, mit Tattoo-Nadeln.

Therapie in Strafhaft birgt Chance für die Zukunft

Der 38-Jährige hörte sich die Urteilsverkündung völlig in seinem Rollstuhl zusammengesunken an und wurde gleich danach wieder ins Untersuchungsgefängnis gebracht. Möglicherweise könne er die eigentliche Haft dann in der JVA Offenburg absitzen, betonte der Richter – wo es für den Rollstuhlfahrer einfacher sein könnte – und er eben in Therapie kann.

Denn die Sicherungsverwahrung „schwebt wie ein Damoklesschwert über ihm:“ Noch könne man nicht feststellen, ob die Gefährlichkeit des Mannes, die aus seinem Hang zum Sadismus resultiert, anhalte, „das ist heute noch nicht sicher.“

Dafür wird es in einigen Jahren eine weitere Verhandlung geben, dann wird das geprüft. „Machen Sie das Beste daraus, treten Sie eine Therapie an“, gab ihm Richter Münzer mit auf dem Weg in die U-Haft.