Für 200 000 Euro hat die Fraktion eine Million Broschüren verteilt. Aus Steuermitteln erlaubt ist nur reine Information. Kritiker sehen denn auch einen Grenzfall.
Es war eine schwer zuzuordnende Beilage, die dieser Tage viele Haushalte im Südwesten erreichte. „Heute“ stand groß auf der Titelseite, darunter „Das Heft des Handelns“. Als Hintergrund diente das Foto eines Mädchens, das mit einem Schwamm eine Glasscheibe reinigt. Offenbar ging es um Schulen, was auch ein Anreißer zur „Bildungsmisere“ erahnen ließ.
Man musste schon genauer hinsehen, um die Landtags-SPD als Urheber zu erkennen. Ein Parteilogo fehlte völlig, das Impressum stand klein in einem großflächigen Rätsel. Doch im Vorwort des Vorsitzenden Andreas Stoch wurde klar, worum es ging: die Fraktion sollte als treibende Kraft präsentiert werden, die „Lösungen für Baden-Württemberg“ anbiete. Man könne „die Weltlage leider nicht allein ändern“, schrieb Stoch, aber die Verhältnisse im Südwesten verbessern. „Mittelmaß“ und „Stillstand“ herrschten, was an der grün-schwarzen Landesregierung liege. Deren Bildungspolitik sei „unterlassene Hilfeleistung“, beim Wohnungsbau befinde sie sich im „Blindflug“. Die Landtagswahl im März 2026 wurde zwar nicht explizit erwähnt, aber das 16-seitige Magazin zielte offenkundig darauf.
Als Beilage in Sonntagszeitungen
Gedruckt wurde das Heft nach SPD-Angaben in einer Auflage von einer Million, die Kosten von 200 000 Euro – also zwanzig Cent pro Stück - kamen aus der Fraktionskasse. Verteilt worden sei es nicht über Parteistrukturen, sondern per Postwurfsendung oder als Beilage in Sonntagszeitungen – und das mit einem Abstand von sechs Monaten zum Wahltermin. „Eine Verwendung für SPD-Wahlkampfstände wäre unzulässig“, ergänzt ein Sprecher.
Alle Details sind wichtig, denn es geht um eine Gratwanderung. Die Fraktionen dürfen ihre Gelder zwar für Öffentlichkeitsarbeit einsetzen, nicht aber für parteipolitische Zwecke oder gar Wahlkampf. Erlaubt sind lediglich Informationen über politische Standpunkte oder parlamentarische Fragen. Auch in früheren Wahlkämpfen wurde über Grenzfälle diskutiert, der Rechnungshof entwickelte zur Klärung einen Katalog von Kriterien.
SPD sieht sich auf sicherer Seite
Für die Landtags-SPD sind die Vorgaben klar erfüllt: Bei dem Heft handele es sich um eine „zulässige Bilanz der parlamentarischen Arbeit“, betont ein Sprecher; weitergehende Botschaften oder gar Wahlaufrufe enthalte es nicht. So sieht das auch die Landtagsverwaltung: die Broschüre bleibe „im Rahmen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit“. Eine andere Fraktion hegt gewisse Zweifel, äußert sich aber lieber nicht.
Differenziert urteilt der Rechnungshof über das „Spannungsfeld“: Die Publikation enthalte „auf den ersten Blick sowohl Elemente zulässiger Öffentlichkeitsarbeit über die Arbeit der Fraktion an sich als auch Elemente, die an Wahlwerbung erinnern“. Abschließend bewerten könne man sie nur im Rahmen einer Prüfung. Grundsätzlich, so ein Sprecher, hätten sich „die Fraktionen in der Vorwahlzeit mit der Öffentlichkeitsarbeit zurückzuhalten“.
Steuerzahlerbund rät zu Zurückhaltung
Das wünscht sich auch der Bund der Steuerzahler. Die Grenze zwischen Erlaubten und Verbotenem sei „oftmals schwer zu ziehen“, sagt der Landesvorsitzende Eike Möller, für Fraktionen wie für Ministerien. Leider werde nicht immer sauber getrennt. Zuletzt habe der Bundesrechnungshof die Vermischung von Parteiwerbung aus Fraktionsmitteln des Bundestags im Bereich Social Media kritisiert. Möllers Appell: man solle „im Zweifelsfall lieber auf Aktionen verzichten, wenn die Gefahr besteht, in die Nähe unerlaubter Werbung auf Steuerzahlerkosten zu geraten“.
Ein Indiz spricht übrigens gegen die SPD: mit erarbeitet wurde die Broschüre von der Agentur Brinkert-Lück, die für die Partei auch den Wahlkampf betreut. Die Fraktion, betont ein Sprecher, habe aber „einen eigenen Vertrag, mit eigenen Aufgaben“.