Dieser Grundsatz, dass kein Mensch unschuldig verurteilt werden soll und dass auch ein Freispruch möglich sein soll, ohne dass “die Unschuld bewiesen” werden muss, so handelte das Schöffengericht Villingen am späten Mittwochabend.
Und dies nach zwei Verhandlungstagen und der Bewertung der vorgelegten Beweise sowie Indizien, welche die Schuld eines 37-Jährigen – am Wohnhausbrand in Klengen im Mai 2022 – beweisen sollten.