Die Feuerwehr löschte den Brand in Klengen. Foto: Marc Eich

Dieser Grundsatz, dass kein Mensch unschuldig verurteilt werden soll und dass auch ein Freispruch möglich sein soll, ohne dass “die Unschuld bewiesen” werden muss, so handelte das Schöffengericht Villingen am späten Mittwochabend.

Und dies nach zwei Verhandlungstagen und der Bewertung der vorgelegten Beweise sowie Indizien, welche die Schuld eines 37-Jährigen – am Wohnhausbrand in Klengen im Mai 2022 – beweisen sollten.

 

Auskunftsfreudig und doch in gewissen Passagen widersprüchlich zeigte sich der Angeklagte bei seiner kriminalpolizeilichen Videovernehmung. Diese dauerte fast 90 Minuten und wurde im Gerichtssaal abgespielt.

Mit einer privaten Videoaufnahme konfrontiert, auf dem eine männliche Person mit einer auffälligen Jacke alleine auf einem Gehweg läuft – einige hundert Meter vom späteren Brandobjekt entfernt und wenige Minuten vor Brandausbruch – wollte sich der Angeklagte an kleinen Details selbst erkannt haben. „Ich bin mir aber sicher, dass ich

nicht draußen war“ und „Ich wüsste nicht, dass ich schlafwandle“, so zweifelte er dann doch wiederholt an seiner eigenen Einschätzung und versuchte Erklärungen dafür zu finden. Ein klares Geständnis, dass er für den Wohnhausbrand verantwortlich ist, äußerte er bei dieser Vernehmung nicht.

Gutachter sieht keine Anzeichen für ein Störungsbild

Der neurologische Gutachter sah beim Angeklagten weder eine Persönlichkeitsstörung, noch eine psychiatrische Erkrankungen oder gar ein Störungsbild, welches auf ein pathologisches Brandstiften hätte hindeuten können. Er bescheinigte dem 37-Jährigen, dass sein Verhalten bei der Vernehmung seiner kognitiven Leistungsfähigkeit entspricht. So seien seine Bemühungen zu helfen oder Erklärungen zu finden, durch seine Persönlichkeit geprägt.

Die Anklagevertreterin fordert zwei Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Konstanz war in ihrem Plädoyer davon überzeugt, dass der Angeklagte für die vorsätzliche Brandstiftung verantwortlich ist. Dies habe sich im Verlauf der intensiven Beweisaufnahme eindeutig gezeigt. Sie listete nochmals alle Indizien und Beweise auf und hob darauf ab, dass gerade die leichten Brandspuren an den Jackenärmeln und die Videoaufnahme, auf der die Jacke des Angeklagten zu sehen sei, die entscheidenden Beweise in diesem Verfahren sind. Weiter habe der 37-Jährige keine Erklärung abgegeben, weshalb er auf dem mit Video aufgezeichneten Weg – in grober Richtung zum Brandobjekt – unterwegs war.

Verteidiger zieht Vergleich zum Hexenprozess Hans Kraut

„Mein Mandant ist aus tatsächlichen Gründen freizusprechen“, so die einleitenden Worte von Rechtsanwalt Christian Lewedei. Er stellte in Frage, ob die Videovernehmung bei der Kriminalpolizei faktisch den Beweis erbringen konnte, dass sein Mandant letztlich ein Geständnis abgelegt hat. Auch habe die Staatsanwaltschaft kein Motiv präsentieren können. Weiter kritisierte Lewedei die Bewertungen des Brandsachverständigen. Immerhin könnten auch andere Personen als Brandstifter in Frage kommen. „Falls mein Mandant auf der Straße unterwegs gewesen wäre, würde dies allein kein Beweis sein, dass er deswegen auch der Brandstifter ist.“

Der Fall erinnere ihn an einen Villinger Hexenprozess, bei dem im Mittelalter Hans Kraut als Hexer auf einem Scheiterhaufen verbrannt wurde. Sein Mandant hat sich wegen des gegen ihn gerichteten Verdachts total zurückgezogen und meide seither alle sozialen Kontakte. Da es keine Tatzeugen gibt und der Prozess weitgehend auf Vermutungen beruhe, seien hier berechtigte Zweifel gegeben. Mit der Bemerkung „Hier sitzt der falsche Angeklagte auf der Anklagebank“, forderte der Verteidiger einen Freispruch für seinen Mandanten.

Schöffengericht sieht berechtigte Zweifel

Nach dem Freispruch durch das Schöffengericht, rügte Richter Christian Bäumler den Vergleich mit einem mittelalterlichen Hexenprozess und wies den Verteidiger darauf hin, dass in diesem Verfahren mehrere Staatsanwälte und Richter beteiligt waren und jeder der Beteiligten verantwortungsbewusst gearbeitet sowie verhandelt hat.

Zum Urteilsspruch führte Richter Bäumler zusammenfassend aus, dass das Schöffengericht nicht eindeutig davon überzeugt ist, dass der Angeklagte tatsächlich für den Wohnhausbrand in Klengen verantwortlich gemacht werden kann. Bedingt durch diese Zweifel war der Angeklagte freizusprechen. Beim Angeklagten und den anwesenden Angehörigen war nach diesem Urteil die Erleichterung sichtlich anzumerken.