Geschäftsführer Andreas Rottler (links), Rechtsanwältin Rahel Johanna Schilling und Generationenberater Michael Minder informieren über private Vorsorge.  Foto: Bombardi Foto: Schwarzwälder Bote

Vortrag: Referenten bringen Licht ins Dickicht der Gesetze

Brigachtal. "Das Leben lässt sich nicht planen. Deshalb ist die persönliche Vorsorge ab der Volljährigkeit mit 18 Jahren keine Frage des Alters, sondern bietet die Voraussetzung dafür, sich und die Angehörigen vor Fremdbestimmung abzusichern."

Im Kolping-Saal des Pfarrzentrums bezeichnete Andreas Rottler, Geschäftsführer der gleichnamigen Finanzkanzlei mit Sitz in Villingen-Schwenningen, die Resonanz auf eine Informationsveranstaltung als einen weiteren Beleg dafür, wie sehr das Thema der persönlichen Vorsorge der Bevölkerung unter den Nägeln brennt.

Es gibt wohl wenige, die noch nie etwas von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testamentsvollstreckung oder ähnlichem gehört haben. Doch oft wissen die Menschen nichts damit anzufangen. Aus diesem Grund plante Rottler einen Infoabend, dessen Gestaltung Generationenberater Michael Minder und Rechtsanwältin Rahel Johanna Schilling übernahmen.

Die beiden Referenten brachten deshalb ein wenig Licht ins Dickicht der Gesetze und zeigten Optionen auf, welche Schritte nötig sind, das Vermögen abzusichern, das Wichtigste vorab zu regeln, niemandem zur Last zu fallen und so die Basis für Harmonie in der Familie zu legen. "Nur wenige wissen, dass eine unterschriebene und ausführlich verfasste Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung die Voraussetzung für die gesetzliche Betreuung eines kranken oder nicht mehr handlungsfähigen Verwandten bildet. Liegt sie nicht vor, übernimmt ein gesetzlich bestellter Betreuer diese Aufgaben." Fragen zur Unterbringung und Wohnung, die Regelung der gesundheitlichen Angelegenheiten oder des Vermögens, der Kontakt mit den Behörden oder das Öffnen der Post seien ohne dieses Dokument nicht mehr die Angelegenheit der Kinder oder des Ehepartners, sondern des Betreuers, der befugt sei, eigenmächtig zu entscheiden. Ähnliches gelte für das Sorgerecht, welches ohne Verfügung nicht automatisch auf die nahen Verwandten oder Taufpaten übergehe.

Überdies stufte Schilling eine Patientenverfügung als unerlässlich für eine optimale Regelung im Ernstfall und Alter ein. Mit einer Patientenverfügung lasse sich regeln, wer über die Art der ärztlichen Behandlung bestimmt, wenn der Patient dazu nicht mehr in der Lage ist.

Minder ging auf die vielfältigen Auslöser der Pflegebedürftigkeit ein. Er verwies auf statistische Erkenntnisse die aufzeigen, dass jeder fünfte Bürger unter 60 Jahren bereits pflegebedürftig ist, und die Wahrscheinlichkeit im Laufe des Lebens eine Pflege zur beanspruchen deutlich über 50 Prozent liegt. Er ging auf die finanziellen Aspekte der Pflege ein. Zudem zeigte er auf, welche Möglichkeiten bestehen, das eigene Vermögen durch rechtzeitige Vorsorge vor dem Zugriff durch das Sozialamt zu schützen.

"Ähnliches gilt für eine zügige Erbabwicklung, die nur bei einer klaren schriftlich unterschriebenen Definition des letzten Willens möglich ist", ergänzte Minder. Er skizzierte das Konzept der Generationenberatung und appellierte, die private Vorsorge nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Andreas Rottler ermutigte die Zuhörer, sich ausführlich zu dieser Thematik zu informieren.