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Letzte Änderungen bereits eingearbeitet / Verbesserungen bei Steuereinnahmen

Der Gemeinderat verabschiedet in seiner nächsten Sitzung planmäßig den Haushalt für das kommende Jahr. Zuvor wurden noch einige Änderungen eingearbeitet.

Brigachtal. Neue interne Leistungsverrechnung und der letzte Haushaltserlass für die kommunalen Steuern ergaben Veränderungen für das kommende Haushaltsjahr. Diese wurden nun in den Haushaltsplan der Gemeinde eingebaut. Der Gemeinderat soll diesen in der Sitzung am 12. Dezember verabschieden.

Gemäß Rechnungsamtsleiter Harald Maute haben sich Verbesserungen bei den Steuereinnahmen ergeben. Dies hänge unter anderem mit dem letzten Haushaltserlass zusammen.

Nach einem komplexen Berechnungssystem erhält Brigachtal Steuern vom Staat. Diese werden anhand verschiedener Kennzahlen und Schlüsseln wie der Einwohnerzahl, dem Grundkopfbetrag, der Bedarfsmesszahl und der Steuerkraftzahl zugewiesen. Resultierend daraus ergibt sich dann die Steuerkraftsumme.

Mehr Transparenz geplant

Im Sommer erfolgt generell eine erste Einschätzung, die bereits in Brigachtal mit in die Entwürfe eingeflossen ist. Im Herbst hat es dann die reelle Steuereinnahmenrechnung gegeben, mit denen die Gemeinde nun haushalten kann.

Zudem ergaben sich auch Änderungen durch die neue interne Leistungsverrechnung, da die Gemeinde dazu nun rechtlich verpflichtet ist. Diese wurde im alten Buchhaltungsverfahren nach dem Verursachungsprinzip ausgewiesen, hauptsächlich sind dies Personal- und Sachkostenanteile innerhalb der Einrichtungen, neu sind Produkte oder Kostenstellen.

Zukünftig soll nun die interne Leistungsverrechnung mehr Informationen preisgeben. Aus Steuerungsgesichtspunkten und Gründen der Wirtschaftlichkeit sollen die internen Leistungsverrechnungen möglichst einfach und transparent dargestellt werden.

Die vollständige Ermittlung aller Kosten von sämtlichen Bereichen soll durch die Darstellung aller Leistungsbeziehungen zwischen der Verwaltungssteuerung, den Servicebereichen und den Produktbereichen ermöglicht werden. Es findet eine Abrechnung der Kosten für Steuerung und Service zwischen den Ämtern als Basis für die Kostenrechnung innerhalb der Ämter, beziehungsweise Einrichtungen statt. Als Grundlage für die Verwaltungssteuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sollen für alle Aufgabenbereiche der Verwaltung Kosten- und Leistungsrechnungen durchgeführt werden, so Harald Maute.

Ziel des neuen kommunalen Haushaltrechts sei es auch, das Verwaltungshandeln eher am "Output", also an den Leistungen der Gemeinde, auszurichten. Dadurch erfährt man, wie wirtschaftlich ein Teilbereich arbeitet.

Kosten werden aufgeteilt

Die interne Leistungsverrechnung hat die Ermittlung und Verteilung sämtlicher Steuer- und Serviceleistungen zum Gegenstand. Unter Steuerungs- und Serviceleistungen sind alle Leistungen zu verstehen, die zur Steuerung der Einrichtungen der Gemeinde Brigachtal notwendig sind.

Die Kosten für die Verwaltungssteuerung werden größtenteils auf die Kernbereiche der Verwaltung aufgeteilt. Kosten zentraler Funktionen wie Telekommunikation oder der Personalrat werden nach verschiedenen Schlüsseln auf die verursachenden Produkte und Produktgruppen umgelegt.

Die Arbeitszeiten der Mitarbeiter werden prozentual auf die verschiedenen Produktgruppen aufgeteilt. Die Kosten für den Bauhof werden anhand von Zeiterfassungen den verursachenden Produktgruppen zugeordnet, was bisher auch schon so war.

Sämtliche Verrechnungen und steuerrechtliche Erfordernisse sind nun abgeschlossen und werden mit dem Haushaltsplan für 2018 am Dienstag, 12. Dezember, endgültig verabschiedet.