Die Angeklagten Wilfried Weißer (links) und Ann-kathrin Turina singen begleitet von Lukas Weißer an der Gitarre "Zwei kleine Bondelrichter" und verteidigen sich damit musikalisch. Fotos: Müller Foto: Schwarzwälder Bote

Fasnet: Ann-Kathrin Turina und Wilfried Weißer stehen vor dem Überaucher Bondelgericht / Als Strafe gibts Speis und Trank

Vor dem Überaucher Bondelgericht mussten sich am Schmotzigen Donnerstag Ann-Kathrin Turina und Manfred Weißer verantworten. Die beiden Klengener wehrten sich musikalisch gegen die Vorwürfe aus dem Nachbarort.

Brigachtal-Überauchen. Die beiden Chef-Anklägerinnen Charlotte Brugger und Sandra Effinger legten Ann-Kathrin Turina – Trommlerfrau und Elferrat in Brigachtal – zur Last, es im vergangenen Jahr gewagt zu haben, ohne Erlaubnis ein Bondelfleckhäs zu tragen. Zweiter Anklagepunkt: Ihr Mann Andreas , der beim Narrenball der Zunft DJ spielt, habe sich geweigert, die Überaucher Fasnetslieder zu spielen. Turina fiel es sehr schwer, während der Anklage still zu bleiben. Als ihr das Wort erteilt wurde, sprudelte es nur so heraus aus der Elferrätin. Sie habe die Bondel-Anklägerin Charlotte Brugger höchstpersönlich um Erlaubnis gebeten, ins Bondel-Häs zu schlüpfen. Bruggers Antwort damals "Mach was du willst, du macht’s ja eh" ließ in der Tat Interpretationsspielraum.

Und dass ihr Mann sich weigert, die Überaucher Fasnetslieder zu spielen, stritt sie ebenfalls ab. Die Lieder gebe es schließlich nicht auf CD. Sie werde ihn aber bitten, in der Pause des Zunftballs Mikrofone für Effinger und Brugger aufzustellen, dass diese – wenn alle Gäste sowieso auf dem Klo seien – ihre Lieder singen könnten.

Und wieso überhaupt hat die Angeklagte das Joggen angefangen? Etwa um sich vor der Hausarbeit zu drücken? "Hätte ich das Bondel-Häs nur behalten, dann hätte ich jetzt etwas um, die Wollmäuse wegzumachen", kontert Turina.

Ebenfalls auf der Anklageschrift vermerkt war, dass bei Turina, wenn sie die Vereinsfarben grün-gelb trage und mit dem Narrenbus unterwegs sei, der Verstand aussetze. Auf ihrem Kopf binde sie sich schließlich einen Turban und singe ins Mikrofon hemmungslos Helene-Fischer-Lieder. Prompt wurde nach einem Beweis verlangt: Mit gelbem Schal um den Kopf schmetterte die 37-Jährige inbrünstige "Fieber" von Helene Fischer ins Mikrofon und hatte das Publikum damit auf ihrer Seite. Zumindest hat sie das närrische Volk davon überzeugen können, auf den "Bondel"-Ruf – mit "Miau" zu antworten. Die Chef-Anklägerinnen verstehen das jedoch anders. Das hieße "Bondel – Mir au!"

Beim Thema Helene-Fischer legte die Klengenerin gleich eine musikalische Rechtfertigung hinterher. Begleitet von "ihrem Musiker-Frosch", Lukas Weißer, verteidigte sie sich zu der Melodie von "Atemlos" mit umgetexteten Text. "Angeklagt habt ihr mich, das ist ja ungeheuerlich!" Ob es an der Showeinlage lag, oder daran, dass sie tatsächlich sehr gute Argumente zu ihrer Verteidigung wusste: Das Publikum vor der Überauchender Halle verlangte lauthals nach Freispruch.

Der zweite Angeklagte, Wilfried Weißer, setzte bei seiner Verteidigung ebenfalls, zur Musik. Dem Klengener Konstrukteur, Musiker und "Fasntesgoascht" wurde vorgeworfen, dass er und seine Frau fast immer an Fasnacht die Nähe des Bondelflecks suchen. Warum das wohl so ist? Weißer, verkleidet als Clown, antwortete mit einem Lied, dem "Bondel-Blues". Bei den Bondelfleck sei nicht viel los, die Bondelfleck kommen selten aus dem Haus. Weißer griff dabei selbst zur Mundharmonika.

Schließlich wurde ihm vorgeworfen, dass Weißer vor einigen Jahren, als er seinen jüngsten Sohn nach Überauchen in die Steigstraße fahren sollte, sein Navigationsgerät nach dem Weg fragen musste. Auch hier wusste der Angeklagte eine schlagfertige Antwort: "I kenn zwar jede Straß, aber it jeden Name." Das Navigationsgerät habe dann schließlich keine digitale Straße finden können und ihn gebeten, das "Randgruppenpaket" herunterzuladen.

Mit dem gemeinsamen Lied "Zwei kleine Bondelrichter, die träumen vom Urteilsspruch" beschlossen die beiden Angeklagten ihre Verteidigung.

Eine Strafe, die gab es dennoch für beide. Wobei Brugger und Effinger es nicht als Strafe, sondern als Belohnung bezeichneten: Für ihr jährliches Bondel-Fest im Sommer, muss Turina etwas Süßes, selbst Gebackenes beisteuern. Weißer soll sich dabei um Bier und Wein für etwa 30 Leute kümmern. Während Turina sich einverstanden zeigte, fragte Weißer, ob Einspruch möglich sei. Nein, schließlich dürfe er mitfeiern.