Ursprungstermin der Bundestagswahl war der 28. September. Nach der Vertrauensfrage im Dezember wurde sie auf den 23. Februar vorverlegt. (Symbolbild) Foto: dpa/Arne Dedert

Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl sind im vollen Gange. Das Beantragen der Briefwahlunterlagen ist mittlerweile möglich. Alles, was man zur Briefwahl in Triberg wissen muss, hat Hauptamtsleiterin Barbara Duffner zusammengefasst.

In weniger als einem Monat ist es soweit – die Bundestagswahl findet statt. Am Sonntag, 23. Februar, wird die Sitzverteilung der gewählten Parteien im Bundestag bestimmt.

 

Wer an dem Tag seine Stimme nicht vor Ort in die Wahlurne werfen kann oder möchte, der kann auch vorab per Brief wählen.

Wie die Vorbereitungen für die anstehende Wahl bislang in Triberg laufen, hat Hauptamtsleiterin Barbara Duffner unserer Redaktion auf Nachfrage mitgeteilt.

Vorbereitungen und Helfer

„Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl 2025 laufen auf Hochtouren und sind bereits weit fortgeschritten“, berichtet Duffner. Für die jeweiligen Bezirke werden einige Helfer im Einsatz sein, erklärt sie. „Für die drei Urnenwahlbezirke Kurhaus, Nußbach und Gremmelsbach werden 18 Wahlhelfer benötigt, für den Briefwahlbezirk zwölf. Diese sind bereits gefunden und eingeteilt.“

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind gemäß Paragraf 12 Bundeswahlgesetz (BWahlG) alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht nach Paragraf 13 BWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Briefwahl beantragen

Die Wahlbenachrichtigungen wurden ab Mitte Januar gedruckt und versandt, informiert die Hauptamtsleiterin. Wer bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung per Post erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss sich mit dem Bürgerservice oder dem Wahlamt der Wasserfallstadt in Verbindung setzen.

Die Briefwahl kann bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, beantragt werden. Da eine Zustellung mit der Post dann aus Zeitgründen allerdings nicht mehr sinnvoll wäre, sollten die Unterlagen rechtzeitig beantragt beziehungsweise persönlich abgeholt werden, erklärt die Leiterin weiter.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar, 18 Uhr, dem Wahlamt im Rathaus vorliegen. Es kann auch der städtische Briefkasten benutzt werden.

Briefwahl vor Ort möglich

„Aufgrund der kurzen Zeit möchten wir die Bürgerinnen und Bürger nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Bürgerservice der Stadt Triberg mit einer entsprechender Wahlkabine ausgestattet ist, um die Briefwahl auch direkt vor Ort durchführen und die ausgefüllten Briefwahlunterlagen direkt abgeben zu können“, sagt die Hauptamtsleiterin. Die Stimmzettel stehen der Gemeinde allerdings erst ab 7. oder 10. Februar zur Verfügung. Erst dann können die Briefwahlunterlagen verschickt, beziehungsweise direkt vor Ort ausgefüllt werden.