Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für das Jahr 2025 Foto: Marcus Brandt/dpa/Marcus Brandt

Die Bescheide zur neuen Grundsteuer werden in Burladingen seit dem 10. Januar zugestellt, wie die Stadt mitteilt.

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben.

 

Das Steueramt weist darauf hin, dass Fragen oder Einwendungen zur Bewertung des Grundstückes direkt an das Finanzamt zu richten sind. Die Kommunen wiederum wenden ihren Hebesatz auf den durch das Finanzamt festgesetzten Messbetrag an.

Um Aufkommensneutralität zu erreichen, hatte die Stadt Burladingen den Hebesatz angehoben – für die Grundsteuer B von 365 auf 420 Prozent. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde bei 330 Prozent belassen.