Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Kretschmann und seine Koalition hätten die Strobl-Affäre gerne von der Backe. Doch die Opposition will das verhindern. Eine Rolle dabei spielt auch der oberste Datenschützer.

In der Affäre um die Weitergabe eines Anwaltsschreibens geht es für Innenminister Thomas Strobl in die nächste Runde. Die Opposition aus SPD und FDP will an diesem Mittwoch einen gemeinsamen Entlassungsantrag gegen den CDU-Politiker in den Landtag einbringen. Beide Fraktionen sprachen sich am Dienstag in ihren Sitzungen für den Antrag aus, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag in Stuttgart.

Die Opposition ist empört darüber, dass Strobl im Amt bleiben darf, obwohl er für die Einstellung des Verfahrens in der sogenannten Briefaffäre eine Geldauflage von 15 000 Euro zahlen will. Der Vize-Regierungschef hatte ein Anwaltsschreiben an einen Journalisten weitergereicht. Die CDU-Fraktion und Ministerpräsident Winfried Kretschmann sowie Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz hatten ihm den Rücken gestärkt.

In dem Entlassungsantrag, der der dpa vorliegt, heißt es wörtlich: „Das Handeln von Innenminister Strobl hat genug Politikverdrossenheit und Unmut in Bevölkerung und Polizei erzeugt. Der Ministerpräsident wird seiner Verantwortung nicht gerecht, wenn er sich weiterhin schützend vor diesen Minister stellt.“ Die Menschen im Land hätten ein Recht auf einen „Verfassungsminister, der nicht rechtswidrig und sogar strafbewehrt handelt, der Verantwortung vor Vernebelung und Moral vor Machterhalt stellt“.

Kretschmann zeigte sich irritiert über das Vorgehen von SPD und FDP

Kretschmann zeigte sich irritiert über das Vorgehen von SPD und FDP. Es sei „ungewöhnlich“, dass die Opposition vor Ende des Untersuchungsausschusses einen Entlassungsantrag im Landtag stellen wolle. Die Arbeit des Gremiums sei ja noch nicht abgeschlossen. SPD und FDP wollen offensichtlich mit einer Abstimmung über den Entlassungsantrag testen, ob die Abgeordneten der grün-schwarzen Koalition Strobl geschlossen stützen oder einige ausscheren.

Noch aus einer anderen Ecke droht dem Innenminister Ungemach. Sobald das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft rechtskräftig abgeschlossen ist, will der oberste Datenschützer Stefan Brink - wie schon im Mai angekündigt - seine derzeit ruhende Untersuchung wieder aufnehmen. Das sagte Brink der „Stuttgarter Zeitung“. Das Verfahren richte sich nicht gegen den Innenminister persönlich, sondern gegen das von ihm geführte Ministerium, hieß es.

Kretschmann bekräftigte, mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen eine Geldauflage von 15 000 Euro sei die Sache für ihn erledigt. „Der Minister Strobl kann selbstverständlich klar behaupten, dass er unschuldig ist.“ Klar sei, dass ein Prozess die Regierungsarbeit belastet hätte. Deshalb sei es vernünftig, die Geldauflage zu zahlen. „Damit ist die Sache für mich geklärt.“ Strobl habe im Kerngebiet seiner politischen Tätigkeit, der Inneren Sicherheit, eine „Erfolgsbilanz“ vorzuweisen. Zu dem Verfahren des Landesdatenschutzbeauftragten könne er nichts sagen.

Brink hatte schon im Mai deutlich gemacht, dass Strobl mit der Weiterleitung eines Schreibens des Anwalts eines ranghohen Polizisten an einen Journalisten klar gegen das Gesetz verstoßen habe. Zu dem Ergebnis war er in einem „datenschutzaufsichtsrechtliches Prüfverfahren“ gekommen, zu dem ihn die oppositionelle SPD aufgefordert hatte. Brink eröffnete ein aufsichtsbehördliches Verfahren in der Sache. Kretschmann hatte sich damals irritiert über das Vorgehen des Datenschützers gezeigt, weil Brink den Minister gar nicht angehört habe.

Brinks Sprecher hatte erklärt, dass eine Verwarnung möglich sei. Bußgelder seien nicht vorgesehen. „Bei besonders schweren Verstößen können Datenschutzverstöße strafrechtliche Konsequenzen haben.“ Brink schrieb in dem Gutachten, die Weitergabe des Schreibens sei weder nach Fachgesetzen noch nach allgemeinen Datenschutzvorschriften zu rechtfertigen. „Die Übermittlung verletzt daher das einschlägige Datenschutzrecht und ist deshalb als rechtswidrig zu bewerten.“