Nach dem Rückzug von Unsere Grüne Glasfaser ist die Zukunft des Breitbandausbaus in Oberwolfach neu geregelt. Die Breitband Ortenau übernimmt große Teile des Projekts.
Wie es nach dem Rückzug von Unsere Grüne Glasfaser (UGG) mit dem Breitbandausbau in Oberwolfach weitergeht, war Thema einer Bürgerinformation in der Festhalle. Josef Glöckl-Frohnholzer, Geschäftsführer der Breitband Ortenau (BOKG), versicherte, dass eine Lösung gefunden werde – auch, um den bereits bewilligten Förderbescheid nicht zu verlieren.
Die BOKG werde einspringen, zumindest für den förderfähigen Teil des Projekts. Von den rund 850 Gebäuden im Ort hat die BOKG nach seinen Angaben bereits 108 ans Netz angeschlossen. Weitere 449 Gebäude gelten als förderfähig und werden künftig ebenfalls von der BOKG erschlossen.
Nicht förderfähig sind dagegen 293 Anwesen, da sie über einen Kabelanschluss verfügen, der Downloadraten bis zu einem Gigabit pro Sekunde ermöglicht. Diese Gebäude liegen überwiegend im Ortsteil Kirche. Glöckl-Frohnholzer zeigte sich optimistisch, dass spätestens bis 2029 neue Förderrichtlinien kommen, die auch Kabelgebiete berücksichtigen. „Dann werden wir wahrscheinlich eine Lösung für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die BOGK finden“, kündigte er an.
Einen Sonderfall bilden 59 der nicht förderfähigen Gebäude, die im Zuge des Nahwärmeausbaus bereits mit Leerrohren ausgestattet wurden. Die Eigentümer hatten dafür eine Beteiligung von 500 Euro bezahlt. Sollten diese Bereiche künftig doch gefördert werden, werden die Beiträge aus Gründen der Gleichbehandlung zurückerstattet.
Bislang nicht umsetzbare Verträge sind unwirksam
Nach Rücksprache mit der UGG informieren die Internetanbieter Stiegeler IT und O2 ihre Kunden über den gestoppten Ausbau, teilte Glöckl-Frohnholzer mit. Die bislang nicht umsetzbaren Glasfaserverträge werden für unwirksam erklärt. Sollte das nicht der Fall sein, können Kunden alternativ selbst kündigen. Wichtig: Ein unterschriebener Vertrag endet nicht automatisch, fällt aber ohne bereitgestellten Anschluss in der Regel kostenfrei aus.
Die 24-monatige Mindestvertragslaufzeit beginnt laut BGH-Urteil bereits mit der Unterzeichnung – nicht erst mit der Freischaltung. Viele dürften deshalb einen Großteil der Laufzeit bereits erfüllt haben, sodass eine ordentliche Kündigung inzwischen monatlich möglich ist.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, wenn der Ausbau ausbleibt oder sich der Anbieter zurückzieht. Dafür muss zunächst eine angemessene Frist gesetzt werden; bleibt die Leistung weiterhin aus, ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Aussagen wie „Kündigung erst nach Aktivierung“ sind rechtlich nicht haltbar. Betroffene sollten auf den tatsächlichen Vertragsbeginn und das BGH-Urteil verweisen.
Der Ausbau schreitet voran. Die Backbone-Leitung von Wolfach nach Oberwolfach soll im dritten Quartal fertiggestellt sein. Die Planung für eine redundante Anbindung über Bad Peterstal-Griesbach ist abgeschlossen, die Ausschreibung folge im September.
Ausbau in Oberwolfach
Bereits fertiggestellt wurden die Anschlüsse in Rankach, Schwarzenbruch und Tiefenbach. Im Mitteltal und an der Steig sind 19 Anwesen als „Homes Passed“ klassifiziert – dort liegt die Glasfaser bereits in der Straße, ein Netzanschluss wäre kurzfristig möglich. Die Verbindung zwischen Kirche und Walke soll bis Ende Oktober geschlossen werden.