Im März 2024 hat ein 51-Jähriger das Solarium in der Oberndorfer Wettestraße in Brand gesteckt. Deswegen soll er ins Gefängnis – und zuvor in eine Entziehungsanstalt. Darüber muss am Rottweiler Landgericht jetzt neu befunden werden. Foto: Feuerwehr Oberndorf

Der Oberndorfer, der im März 2024 in der Wettestraße Feuer legte, sitzt im Gefängnis. Ob das so bleibt, entscheidet kommende Woche das Landgericht.

Der Brandstifter von der Wettestraße zieht wieder vor Gericht. In Rottweil wird die Zweite Große Strafkammer am kommenden Donnerstag, 30. Oktober, in dieser Sache verhandeln.

 

Schon jetzt ist klar: Auch nach dem anstehenden Verfahren bleibt der im vergangenen Oktober ergangene Schuldspruch wegen schwerer Brandstiftung bestehen. Auch die damit verbundene Strafe – die Erste Große Strafkammer des Landgerichts verurteilte den zur Tatzeit 51-Jährigen wegen zwei tateinheitlichen Fällen zu vier Jahren Freiheitsstrafe – behält Rechtskraft.

Zumindest zwei Brände gelegt

Der Oberndorfer hatte im März 2024 im Sonnenstudio in der Wettestraße zumindest zwei Brände gelegt. In seiner Aussage hatte er geltend gemacht, dass er Alkohol getrunken hatte – wie in der Zeit davor regelmäßig – und auch eine gewisse Frustration angegeben, weil er aus einer Kneipe rausgeworfen worden sei.

Dass seine Aktion gravierende Folgen haben könnte, war ihm wohl bewusst. Immerhin löste er per Telefon selbst Alarm aus. Die Feuerwehr rückte an – und konnte gerade noch Schlimmeres verhindern.

Die Hitzeentwicklung sorgte bereits für kleine Schäden am Nachbargebäude, im hinteren Bereich des Erdgeschoss in dem Gebäude in der Oberndorfer Oberstadt hatte der Brand bereits durchgezündet. Und die besondere Herausforderung neben der dichten Umgebungsbebauung: In den oberen Stockwerken wohnten – und schliefen – Menschen.

Kritischer Fluchtweg

Die hölzerne Treppe im Treppenhaus, das neben dem Zugang zum Sonnenstudio nach oben führt, ist zu diesem Zeitpunkt der einzige Fluchtweg. Ihn versucht die Feuerwehr in diesen frühen Morgenstunden des 16. März 2024 zu verteidigen, bis alle Menschen evakuiert sind. Vor Gericht werden sie von „geröteten Augen“ sprechen, vielleicht ein bisschen Husten. Keine Verletzung. Sie haben Glück gehabt. Das Gebäude ist dagegen vorläufig unbewohnbar. Mindestens gut eine halbe Million Euro beträgt der Sachschaden.

Die Beweiserhebung zur Brandursache und -entwicklung und zur Urheberschaft hatte die Kammer ausführlich vorgenommen. So wurden beispielsweise eigens noch einmal gutachterliche Feststellungen zu Mikrospuren eingeholt, die eine Verbindung zwischen Feuerzeug und konkretem Brand herstellen könnten.

Entsprechend das Urteil mit der Feststellung der Straftat und der Strafe. Allerdings hatte die Kammer auch eine Maßregel angeordnet: Der Mann müsse in eine Entziehungsanstalt. Und: Diese Maßregel sei „vorweg“ zu vollziehen. Das ist durchaus üblich.

Revision hat teilweise Erfolg

Der Verurteilte war daraufhin in Revision gegangen, im Februar hatte der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshof nach Anhörung genau diesen Teil des Urteils aufgehoben und das Verfahren ans Landgericht Rottweil zurückverwiesen.

Dort muss jetzt eine andere Strafkammer darüber befinden, ob die Voraussetzungen für die Maßregel gegeben sind – deren Vorwegvollzug natürlich jetzt nicht erfolgen darf. Wenn ja, bleibt es im Wesentlichen wie bereits angeordnet, wenn nein, fällt die Entziehungsanstalt weg, und der Brandstifter bleibt zur Verbüßung der Strafhaft im Gefängnis.