Im hinteren Teil des Gebäudes zündet der Brand durch. Vorne kommt dichter Qualm heraus. Viel Kunststoff verbrennt. Die Bewohner sind zu diesem Zeitpunkt evakuiert. Foto: Feuerwehr Oberndorf

Am Rottweiler Landgericht werden am Freitag viele Zeugen zum Brand des Sonnenstudios in der Oberndorfer Oberstadt gehört. Dabei wird auch klar, dass die Bewohner der Wohnungen in den Obergeschossen großes Glück hatten.

Dass dem Brand Mitte März im Sonnenstudio in der Oberndorfer Wettestraße eine Brandstiftung zugrunde lag, daran gibt es keinen vernünftigen Zweifel. Und auch, dass die Alarmierung der Rettungskräfte durch einen inzwischen 52-Jährigen Schlimmeres verhindert hat, steht nach den Schilderungen des Brandsachverständigen außer Frage. Worüber sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, der Verteidiger – und am 19. September auch die Strafkammer – klar werden müssen, ist die Frage, ob die Beweise dafür ausreichen, dass ausgerechnet der „Retter“ primär auch der Brandstifter ist.

 

Held oder Täter

Als dieser ist er nämlich angeklagt. Und ein merkwürdiger Diebstahl in seinem Heimatort wird ihm zudem zur Last gelegt: Er soll ein kunsthandwerkliches Keramik-Namensschild und ein auf einem Fenstersims drapiertes Nikolaus-Dekoobjekt gestohlen, das Namensschild aber nur wenig später zurück gebracht haben – als vermeintlich gefundenes Diebesgut anderer.

Selbsterkenntnis für einen Moment

Dass er zu diesem Diebstahl keine Varianten erzählen kann, liegt an einem Überwachungsvideo, das ihn eindeutig als Täter zeigt. Nicht nur das. Es sagt auch ein bisschen was über seinen Zustand aus. Und er selbst bekennt: „Es ist gut, dass ich mich selber sehe.“ „Und?“, fragt der Vorsitzende, die Antwort ist klar: „Scheiße.“ Und allen im Saal ist auch klar, dass der Angeklagte in diesem Moment nicht den Umstand des Ertappt-Werdens meint, sondern seinen Zustand.

Zeugen dramatisieren nicht

Am zweiten Verhandlungstag sind zunächst nochmals Polizeibeamte, vor allem aber die Mieter der Wohnungen über dem Sonnenstudio an der Reihe, auszusagen. Und deutlich wird, was so ein Gebäudebrand auslösen kann. Der eine will unbedingt zurück in die irgendwann renovierte Wohnung, der andere hat Probleme überhaupt eine Wohnung zu finden, der dritte hat jedes vertrauen in das Haus verloren, und so weiter. Was alle feststellen: keine gesundheitlichen Schäden. Mal gerötete Augen, ja, aber nichts, was man dem Gericht als „Verletzung“ benennen würde. Die Betroffenen haben keinen Hang zum Dramatisieren.

Wohnung dient als „Rauchabzug“

Und was der Mieter der obersten Wohnung – wo er übrigens sehr gerne gewohnt habe, und in diesem Jahr wären es bereits sieben Jahre gewesen – mitteilt, klingt, als käme es von einem Sachverständigen: Seine Wohnung „diente quasi als Rauchabzug“, habe man im Nachhinein festgestellt.

Der tatsächliche Sachverständige wird das später auch in diese Richtung beschreiben, wenn es gilt, das Gefährdungspotenzial des Brandereignisses zu illustrieren. „Wie ein Kamin“ hätte das enge Treppenhaus gewirkt, wenn der Brand eine geschlossene Tür aus dem Sonnenstudio überwunden hätte. Eine Rettung übers Treppenhaus wäre dann nicht mehr möglich gewesen.

Notruf kommt rechtzeitig

Insofern steht am Ende zwar ein materieller Gesamtschaden, der sich, rechnet man alles, was Hauseigentümer und Mieter vorgetragen haben, zusammen, locker auf mehr als eine halbe Million Euro summiert, aber keine Personenschäden. Auch da kommt der Angeklagte wieder ins Spiel. Es sei „keiner im Haus“ hatte er im Notruf mitgeteilt, dennoch auf Feuerwehreinsatz gedrängt und auch darauf hingewiesen, die Polizei mitzubringen.

Das Besondere an diesem Fall ist tatsächlich der Angeklagte, der sein Leben immer wieder im Griff hatte und sich trotz geistiger Beeinträchtigung behaupten konnte, den aber immer wieder zunehmender Alkoholmissbrauch aus festen Bahnen wirft. Man kann sich in der Verhandlung nicht sicher sein, was er wirklich versteht, ob er Dinge sagt in der Annahme, sie seien so „richtig“, man erwarte das von ihm, oder ob er sein Aussageverhalten auch ein bisschen danach steuert, was gerade geschickt erscheint.

Ungewohnte Mittel

Die psychiatrische Begutachtung auf dem vom bestellten Gutachter normalerweise begangenen Weg, scheiterte. Weder habe der Angeklagte bei den vorgelegten Tests Fragen beantworten können noch überhaupt die Instruktionen verstanden. Im Gespräch habe er Sachverhalte trotz vielfacher Wiederholung nicht begriffen, sondern an seiner eigenen Vorstellung davon festgehalten. Um einen umfassenderen Eindruck zu bekommen, hatte das Gericht auch zu einem seltenen Mittel gegriffen und eine Vorverurteilung verlesen, die nach Fristablauf aus dem Zentralregisterauszug bereits entfernt war.