Auch diesen Schuppen, der am 13. Juni brannte, soll der Angeklagte angezündet haben. Foto: privat/Hauser

Im Sommer hat eine Serie absichtlich gelegter Feuer mehrere Schuppen und Maschinenhallen bei Geislingen beschädigt oder zerstört. Während das Verfahren gegen einen Verdächtigen eingestellt ist, rückt der Prozess gegen den zweiten näher.

In den Morgenstunden des 16. Juli endete in Geislingen eine Serie von Brandstiftungen, die nicht nur die Besitzer landwirtschaftlicher Gebäude im „Ried“ wochenlang um den Schlaf gebracht hatte: Die Polizei nahm einen 28-jährigen Mann fest, der verdächtigt wird, seit dem 6. Juni an insgesamt sechs Gebäuden Feuer gelegt zu haben.

 

Seither sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Und er wird vorerst auch nicht frei kommen: Gegen ihn wurde inzwischen Anklage zur Strafkammer des Landgerichts Hechingen erhoben. Das bestätigt Jasmin Eppler, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hechingen, auf Frage unserer Redaktion.

Mehrere Monate lang hat der Verdacht bestanden, dass ein weiterer Brandstifter zugange gewesen ist. Auch das bestätigt die Sprecherin: Das Verfahren sei zuerst gegen zwei Beschuldigte geführt worden.

Der zweite Verdächtige hat die Brände nicht gelegt

Doch Anfang November habe die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den zweiten „mangels Tatnachweis“ eingestellt. Das bedeutet, aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht kein hinreichender Tatverdacht gegen jenen: Nach den teilweise auch verdeckt geführten Ermittlungen stehe fest, dass er die ihm zur Last gelegten Brände nicht gelegt habe.

Der Inhaftierte, so geht in Geislingen das Gerücht, soll hingegen zumindest zwei der Feuer gestanden haben – die anderen vier aber noch nicht. Wann das Verfahren vor Gericht gegen ihn beginnt, steht noch nicht fest, berichtet Richterin Kristina Selig, Pressesprecherin des Landgerichts Hechingen, auf Frage unserer Redaktion. „Es wird aber im Falle einer Eröffnung schätzungsweise im Januar beginnen müssen.“

Bis tatsächlich der Prozess beginnt und die Anklage verlesen wird, bleiben den geschädigten Landwirten und vielen anderen Einwohnern nur Spekulationen über Motiv und Vorgehen des Angeklagten. Einer der Betroffenen ist zumindest sicher, dass die Brandstiftung gar nicht ihm gegolten hat, sondern einem anderen Geislinger, der im Ried Landwirtschaft betreibt.