Im Hechinger Landgericht hat am Donnerstagvormittag der Prozess gegen einen Mann aus Balingen begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchte schwere Brandstiftung vor. Foto: Martin Kistner

Ein Mann soll versucht haben, das Wohnhaus seiner Ex-Partnerin in Balingen anzuzünden. Der Vorsitzende Richter kauft ihm seine Schilderung nicht ab.

Auf die unmissverständliche Botschaft folgt das durchdringende Geräusch des Gongs. Zehn Minuten. So viel Zeit gibt der Vorsitzende Richter Volker Schwarz dem Angeklagten, um noch einmal in sich zu gehen.

 

Denn die vorangegangene Schilderung nimmt er dem Mann auf der Anklagebank nicht ab: „Jeder verteidigt sich so gut oder so schlecht wie er kann. Aber diese Geschichte ist konstruiert.“ Wenn er bei dieser Version bleibe, werde er die mittlerweile zehnjährige Tochter des Mannes als Zeugin verladen müssen.

Detailreich und mit fester Stimme hatte der 35-Jährige am Morgen des Prozessauftakts im Landgericht Hechingen geschildert, wie ein Streit mit seiner Ex-Partnerin eskaliert sei. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchte schwere Brandstiftung eines Balinger Wohnhauses vor. Zu Beginn der Verhandlung beteuert der Angeklagte noch seine Unschuld.

Sophie Holzäpfel

Am Morgen des 24. Dezember 2024 habe er mit seiner Tochter Schatzkarten basteln wollen – mit angekokelten Ecken. Weil er nicht bei der Sache gewesen sei, habe er die verwendeten Streichhölzer mitsamt der Karten in einer Kiste verstaut und diese im Schlafzimmer des Hauses seiner Ex-Freundin deponiert. An das, was danach passierte, habe er keine Erinnerung mehr. Den Brand habe er aber nicht gelegt.

Die Geschichte des Dramas, das am Weihnachtsmorgen seinen Höhepunkt erreichte, beginnt bereits im September 2023. Über eine Online-Plattform lernen sich der Angeklagte und die Balingerin kennen. Die zweifache Mutter ist zu diesem Zeitpunkt frisch von ihrem Ehemann getrennt. Etwa zwei Monate später kommen sie zusammen, sagt die Zeugin am Donnerstag vor Gericht aus. „Er hat eine sehr gute Beobachtungsgabe“, sagt sie über ihren Ex-Freund. Anfangs habe er sich offen und freundlich gegeben. „Doch grundsätzlich hat er das Bedürfnis, sein Gegenüber dazu zu bringen, das zu tun, was er möchte.“

Schon im Dezember 2023 sei er ständig bei ihr zu Hause gewesen, im April des Folgejahres schließlich als Untermieter bei ihr eingezogen. Er habe versucht, sie kleinzuhalten. Den Kontakt mit ihren Freundinnen und Bekannten vernachlässigte sie zunehmend, weil er ihr ständig gesagt habe, sie bräuchten nur einander. Hinter ihrem Rücken habe er ihren Freundinnen mit ihrem Handy Nachrichten geschrieben und ihnen mitgeteilt, dass sie keine Lust mehr habe, sich mit ihnen zu treffen. Die Nachrichten habe er anschließend gelöscht. Lange Zeit habe sie von nichts gewusst, so die Zeugin. „Ich habe da wahllos Texte geschrieben“, sagt der Beschuldigte. Er habe sich daraufhin psychologische Hilfe gesucht, was die Zeugin bestätigt. Sie gab ihm eine zweite Chance: „Er hat mir die Welt versprochen und ich habe ihm geglaubt.“

Die Lage habe sich im Sommer des vergangenen Jahres zugespitzt. Immer wieder habe sie über eine Trennung nachgedacht. Der Angeklagte habe sie emotional misshandelt und sei häufig aggressiv gewesen. „Zuhause hatte ich immer Angst. Ich hatte Angst um meine Kinder, ich hatte Angst mich ins Bett zu legen. Ich war nie frei.“ Als sie schließlich im Dezember ein Wochenende in Hamburg verbrachte, habe sie den endgültigen Entschluss gefasst, ihn aus dem Haus zu werfen. Auf ihre Nachricht und die schriftliche Kündigung habe er nicht gut reagiert, so die Zeugin. Am Weihnachtsmorgen eskalierte die Situation endgültig.

Die Zeugin hatte den Angeklagten per Nachricht gebeten, seine Sachen zu packen. Gegen 11.30 Uhr sei sie in ihr Haus zurückgekehrt. Wenig später trafen ihr Noch-Ehemann und ihr Vater ein, weil sie nicht mit dem Beschuldigten allein sein wollte. „Ich war mir sicher, dass etwas passieren wird.“ Es sei laut geworden und zu einem heftigen Streit zwischen ihm und seiner Ex-Partnerin gekommen, so der Angeklagte. „Es hat sich ein bisschen aufgebauscht.“ Er habe vorgehabt, Weihnachten mit seiner älteren Tochter im Haus zu verbringen und am Morgen noch Weihnachtsgeschenke zu basteln.

Der Angeklagte sei mit einem Rucksack und einer Reisetasche durch das Haus gelaufen, so die Zeugin. Irgendwann habe sie Geräusche vom Dachboden gehört und sich gewundert. Dann sei ihr ein durchdringender Geruch nach Rauch aufgefallen. Sie habe gemeinsam mit ihrem Ehemann im Schlafzimmer nachgesehen. Er habe gedacht, der Rauchgeruch komme von draußen, sagt dieser bei der Verhandlung aus. Sie seien wieder in das untere Stockwerk zurückgekehrt und hätten gewartet, bis der Angeklagte das Haus verließ. Der beißende Geruch sei immer stärker geworden und habe sich ausgebreitet.

Mehr als 80 000 Euro

Als sie erneut nach oben ging und die Schlafzimmertür öffnete, sei ihr ein Schwall Rauch entgegengekommen. Sie habe die Tür daraufhin verschlossen, habe das Haus verlassen und Polizei und Feuerwehr verständigt. Wenige Minuten später trafen die ersten Einsatzkräfte in der Doppelhaushälfte ein.

Aus dem Dachgeschoss sei Rauch gedrungen und auch im Schlafzimmer, schildert einer der Feuerwehrmänner die Situation. Im Schrank stellten die Einsatzkräfte den ersten Brandherd fest. „Wir hatten erstmal null Komma null Sicht“, sagt einer der Einsatzkräfte. Nachdem sie die verschlossene Tür zum Dachgeschoss aufgebrochen hatten, entdeckten sie dort zwei weitere Brandherde. Auf einem der Stützbalken fanden sie einen Stapel alter Zeitungen. Wenige Meter entfernt eine rauchende Kiste.

Die Feuerwehrmänner waren mit zwei Löschfahrzeugen vor Ort. Innerhalb kurzer Zeit gelang es ihnen zwar, den Dachstuhlbrand zu löschen, sie waren jedoch noch Stunden mit Aufräumarbeiten beschäftigt. Der Angeklagte habe zunächst versucht, die Schuld auf seine damals achtjährige Tochter zu schieben, erinnert sich ein Polizeibeamter vor Gericht. Die Beamten hatten den Angeklagten noch in der Nähe des Hauses festgenommen, der sogar selbst die Polizei verständigt hatte. Der Beschuldigte sitzt während der Schilderung der Zeugen fast regungslos mit gefalteten Händen auf der Anklagebank.

Die Fassung verliert er hingegen schon eine Stunde nach Verhandlungsbeginn – nach der zehnminütigen Pause führen ihn die beiden Justizvollzugsbeamten zurück in den Saal. Seine Stimme ertönt nicht mehr. Stattdessen spricht sein Verteidiger. Sein Mandant habe sich dazu entschlossen, die ihm vorgeworfene Tat vollumfänglich zu gestehen.

Der Mann schluchzt daraufhin leise, trocknet sich mit einem Taschentuch die Tränen. Zu einer Urteilsverkündigung kommt es noch nicht. Zwei Sachverständige und weitere Zeugen sollen am zweiten Prozesstag in der kommenden Woche noch aussagen. Den entstandenen Schaden beziffert der zuständige Sachverständige auf mehr als 80.000 Euro.