Das Landgericht Offenburg hat die Unterbringung eines 51-Jährigen in der Psychiatrie angeordnet. Als Bewohner einer Gengenbacher Seniorenresidenz hatte er im Februar dort ein Feuer gelegt – erinnern kann er sich daran nicht.
Für die Bewohner und das Team der Seniorenresidenz Kinzigtal war es ein Horrortag: Am 15. Februar brach in der Pflegeeinrichtung oberhalb Gengenbachs ein Brand aus. Den Mitarbeitern gelang es, alle 78 Bewohner in kürzester Zeit in Sicherheit zu bringen.
Zwei Pflegekräfte trugen leichte Rauchvergiftungen davon. Dutzende Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Polizeibeamte waren im Einsatz.
Aufgrund der schweren Schäden am Gebäude mussten rund zwei Dutzend Bewohner wochenlang in verschiedenen Heimen innerhalb und außerhalb des Ortenaukreises untergebracht werden. Sachverständige schätzen den reinen Brandschaden auf rund 500 000 Euro.
Beschuldigter leidet an alkoholbedingter Demenz
Gelegt hatte das Feuer ein 51-jähriger Bewohner. Laut Heimleitung war er bis zur Brandstiftung nie auffällig geworden. Die große Strafkammer des Landgerichts Offenburg musste nun über seine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie entscheiden. Dies hatte die Staatsanwaltschaft Offenburg aufgrund seines krankhaften Zustands beantragt. Sie hält den ehemaligen Heimbewohner für weiterhin gefährlich. Seit der Tat ist er bereits in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 51-Jährige in zwei Zimmern im Pflegeheim mit einem Feuerzeug einen Brand gelegt hatte, berichtete Gerichtssprecherin Anne Doll unserer Redaktion. Zudem hatte er den Hausmeister, der ihn aufhalten wollte, mit einer Flasche attackiert und verletzt.
Der Beschuldigte war vorher nie aufgefallen und nicht vorbestraft, berichtete Doll weiter. „Irgendwie scheint er aus Angst und Panik diese Brandstiftung verübt zu haben.“ In der Verhandlung hatte er angegeben, sich an nichts erinnern zu können. „Er weiß nicht, was in ihn gefahren ist“, erläuterte die Gerichtssprecherin. Er habe sich am Ende der Verhandlung mehrfach entschuldigt. Es tue ihm von Herzen leid, zitiert Doll den 51-jährigen Beschuldigten.
Der Mann leidet laut Diagnose eines psychiatrischen Sachverständigen am sogenannten Korsakow-Syndrom. Dabei handele es sich um eine Art durch exzessiven Alkoholkonsum verursachte Demenz, so Doll. „Sein Kurzzeitgedächtnis ist stark beeinträchtigt.“ Erinnerungslücken sind ein Symptom der Erkrankung.
In der Verhandlung war der 51-Jährige nicht in der Lage gewesen, einfache Fragen zu beantworten – etwa welcher Wochentag es ist oder was er gefrühstückt hatte. Dem Verlauf der Verhandlung konnte er wie sich herausstellte nicht folgen.
51-Jähriger gilt auch weiterhin als gefährlich
Laut des Sachverständigen ist die Schädigung durch den Alkoholmissbrauch permanent und nicht heilbar. Zudem kam der Psychiater zu dem Schluss, dass der 51-Jährige auch weiterhin gefährlich sein könnte und eine Wiederholung der Tat nicht auszuschließen sei. Die formalen Voraussetzungen für die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik waren damit erfüllt.
Neben der Staatsanwaltschaft plädierte auch der Anwalt des Beschuldigten für die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Er sprach sich jedoch dafür aus, diese zeitlich zu begrenzen. Zumindest bis ein Platz in einer geeigneten, engmaschig betreuten Wohngemeinschaft für Patienten mit Korsakow-Syndrom gefunden sei. Der Sachverständige hielt gar eine Aussetzung der Unterbringung auf Bewährung unter diesen Umständen für möglich.
Das Gericht kam zum Schluss, dass der 51-Jährige schuldunfähig ist, jedoch weiterhin gefährlich sei – und ordnete die Unterbringung in einer Klinik an. Eine Entlassung in eine entsprechende Wohnung sei aber künftig durchaus möglich, erläuterte Gerichtssprecherin Doll.
Großer Schaden
Der Brand hatte sich hauptsächlich in zwei Zimmern im untersten Geschoss des Heims abgespielt. Alle fünf Geschosse seien jedoch „mehr oder weniger“ verraucht worden, berichtete die Heimleitung im Februar. Zwei Stockwerke hatten größere Schäden abbekommen. Vor allem die Flure seien stark verrußt und viele Einrichtungsgegenstände unbrauchbar. Durch den Brand sei die zentrale Technik der Seniorenresidenz stark in Mitleidenschaft gezogen worden.