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Die Wohnungseigentümer vom Asemwald wollen Mitte Mai ein von ihnen selbst eingeholtes Gutachten zum Brandschutz in den drei Hochhäusern vorlegen. Ein Münchner Experte empfiehlt einen anderen Rettungsweg als das Baurechtsamt.

Stuttgart - Die Wohnungseigentümer vom Asemwald wollen Mitte Mai ein von ihnen selbst eingeholtes Gutachten zum Brandschutz in den drei Hochhäusern vorlegen. Damit versuchen sie, doch noch die vom städtischen Baurechtsamt erlassenen Auflagen in der jetzigen Form aus der Welt zu schaffen.

 

Der Münchner Gutachter kommt wie zuvor die Wohnungseigentümer zum Schluss, dass der vom Baurechtsamt verfügte zweite Rettungsweg für die Bewohner der oberen Etagen eine untaugliche Lösung sei. Dieses Ergebnis stehe bereits fest, sagte Thomas Grassinger von der Stuttgarter Anwaltskanzlei Maser, Grassinger und Partner, von der die Eigentümergemeinschaft vertreten wird. Der Brandschutzexperte werde auch einen Alternativvorschlag vorlegen, kündigte Grassinger auf Anfrage an. In welche Richtung sich dieser Vorschlag bewegt und wie viel die Umsetzung in den drei Hochhäusern mit bis zu 23 Etagen kosten würde, könne er noch nicht sagen.

In anderen Hochhausanlagen im In- und Ausland gehen die Überlegungen in ähnlichen Fällen auch dahin, den Gebäuden neue Fassaden vorzubauen und bei dieser Gelegenheit breitere Fluchtwege zu schaffen. Das dürfte im Asemwald weitaus teurer sein als die vom Baurechtsamt verfolgte Lösung, deren Kosten auf rund eine Million Euro geschätzt werden.

Notfalls in ein anderes Treppenhaus wechseln

Die Wohnungseigentümer stören sich aber nicht in erster Linie an diesem Betrag; sie widersetzen sich auch nicht grundsätzlich der Nachrüstung in den Hochhäusern. Der ursprünglich von der Eigentümerseite gekommene und vom Baurechtsamt ausformulierte Lösungsvorschlag sei jedoch ungeeignet und „nicht zu Ende gedacht“, urteilt Rechtsanwalt Grassinger.

Die Verfügung sieht vor, dass in der oberen Hälfte der Gebäude an den Fassaden horizontale Verbindungen zwischen den diversen Treppenhäusern in jedem Hochhaus geschaffen werden.

Dann könnten die Bewohner notfalls in ein anderes Treppenhaus wechseln, falls der Treppenbereich in ihrem Wohntrakt wegen Feuer und Rauch nicht mehr begehbar wäre.

Baurechtsamt: Durchlässe alle öffnen und auf 1,20 Meter Höhe erweitern

Dieser Rettungsweg würde über die Fensterputzbalkone verlaufen. Sie werden bisher allerdings von dünnen Betonwänden geteilt. In vielen dieser Teiler sind unten 40 Zentimeter breite Durchlässe angelegt, die aber mit Eternitplatten verschlossen wurden. Das Baurechtsamt möchte die Durchlässe alle öffnen und auf 1,20 Meter Höhe erweitern. Der dadurch entstehende Rettungsweg sei besser als nichts, sagt die Baurechtsamtleiterin Kirsten Rickes. Baustatisch wäre dieser Eingriff möglich, wenn die Betonteiler an der Außenkante verstärkt werden. Die Eigentümer bestreiten dies. Ohnehin wären die Durchlässe für beleibte, behinderte und alte Menschen zu klein und unwegsam. Weil aber ungebetene Besucher durchkommen könnten, könnte man nachts künftig die Fenster nicht mehr offen lassen.

Unterdessen rechnet Grassinger damit, dass die Stadtverwaltung demnächst einen dritten Zwangsgeldbescheid erlassen wird, um ihrer Verfügung vom 3. Mai 2011 Nachdruck zu verschaffen. Einen Termin beim Verwaltungsgericht Stuttgart, das sich mit der Klage der Eigentümergemeinschaft mit rund 1300 Beteiligten befassen wird, gibt es noch nicht, bestätigte Grassinger.