Die ehemalige Diskothek „Ton-Ton“ ist ein Schandfleck in Atzenbach. Ortsvorsteher Tobias Zimmermann und Gemeinderat David Kaiser wollen jetzt eine Abrissverfügung beim Landratsamt erwirken. Foto: Gerald Nill

Gemeinderat David Kaiser und Ortsvorsteher Tobias Zimmermann beantragen beim Landratsamt eine Abrissverfügung für die Brandruine der ehemaligen Diskothek „Ton-Ton“ in Atzenbach .

„So kann es nicht weitergehen“, finden die beiden Kommunalpolitiker. Seit fast sechs Jahren schauten alle zu, störten sich am Anblick, aber nichts geschehe. Auch Zells Bürgermeister Peter Palme hatte vor einigen Monaten beklagt, dass der Zustand der Ruine unhaltbar sei. Geschehen ist seitdem nichts.

 

Landesbauordnung wurde geändert

David Kaiser, frischgebackener Gemeinderat in Zell, sprüht vor Tatendrang: „Vor vier Jahren ist die Landesbauordnung geändert worden“, sagt der Gresger, der gemeinsam mit Atzenbachs Ortsvorsteher aktiv wird. „Die Gesetzesänderung bietet uns die Möglichkeit, eine Abrissverfügung zu erwirken, wenn eine Ruine nicht mehr genutzt wird und verfällt.“

Große Zeit als Gasthaus „Schützen“

Genau dieser Fall trifft auf die ehemalige Diskothek an der Bundesstraße in Atzenbach zu. Das Gebäude, das zu dem Zeitpunkt bereits leer stand, wurde durch ein Feuer weitgehend zerstört. Es stehe „inzwischen beinahe sechs Jahre lang als ruinöses, offen zugängliches Brandobjekt mitten im Ortskern“.

Längst vorbei sind die Zeiten, als das Haus noch die Gaststätte „Schützen“ war, ein Treffpunkt örtlicher Vereine. Dann erlebte das Objekt eine weitere Blütezeit und war als erste Diskothek „Ton-Ton“ weit über die Stadtgrenze hinaus bekannt. Dann setzte langsam der Niedergang ein. Wechselnde Besitzverhältnisse sorgten für keine Weiterentwicklung. Ortsfremde Eigentümer versuchten dann ihr Glück mit dem Betrieb von unter anderem einer Spielhalle und einer Shisha-Bar.

Im August 2019 ist das Haus abgebrannt

Als das Feuer an einem Sonntagmorgen im August 2019 ausbrach, war das Haus eingerüstet. Dem Vernehmen nach sollten im Obergeschoss zwei Wohnungen entstehen. Nach dem Brandschaden wurde noch das Transparent eines Immobilienmaklers an die Fassade gehängt. Seitdem tut sich jedoch nichts mehr an dem Eckgebäude an der Abzweigung nach Pfaffenberg. Unrat und Dreck sammelten sich auf dem Grundstück an, der rückwärtige Bereich ist für manche Bürger ein Angstraum geworden.

Vor zwei Monaten haben Kaiser und Zimmermann die Baurechtsbehörde des Landratsamts kontaktiert, um eine konzertierte Aktion zu starten. Das Landratsamt habe bestätigt, dass es für den Erlass einer Abrissverfügung zuständig sei. Im ersten Schritt werden die Initiatoren jetzt schriftlich auf den untragbaren Zustand der Immobilie hinweisen. In ihrem Antrag werden sie auf den fortgeschrittenen Verfall und die Nicht-Nutzung des Gebäudes hinweisen. Eingeschlagene Scheiben, schadhafte provisorische Abdeckung und zunehmende Vermüllung: Das seien die sichtbaren Erscheinungen der Verwahrlosung.

Kaiser und Zimmermann weisen auch darauf hin, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe. „Unmittelbar angrenzend befinden sich eine Bäckerei, eine Bushaltestelle sowie gegenüber die Grundschule Atzenbach“, argumentieren die beiden Kommunalpolitiker. Für unbefugtes Betreten gebe es Hinweise, was insbesondere für Kinder eine Gefahr darstelle. „Eine Sicherung des Geländes oder bauliche Absperrung existiert nicht“, moniert Kaiser. „Das Gelände erfüllt die Voraussetzung für eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des Paragrafen 65, Absatz 2 der Landesbauordnung.“

Eigentümer der Ruine laut Palme „nicht greifbar“

In einem ersten Vorgespräch habe die Mitarbeiterin der Baurechtsbehörde in Lörrach den Antragstellern grundsätzlich Mut gemacht. Die Behörde sei zuständig – und habe auch bereits erfolgreich Abrissverfügungen durchgesetzt, unter anderem in Neuenweg im Kleinen Wiesental. Wenn ein Eigentümer einer Abrissverfügung nicht innerhalb einer gewissen Frist nachkommt, kann das Bauamt eine sogenannte Ersatzvornahme erwirken. Das sei bereits mehrfach im Landkreis geschehen. Die Kosten würden dem Eigentümer dann in Rechnung gestellt.

Bürgermeister Palme hatte zuletzt moniert, dass der Eigentümer der Brandruine nicht greifbar sei. Das solle jetzt der Beseitigung eines Schandflecks nicht weiter im Wege stehen, sagen die Initiatoren.