Während ein Gutachter die Standsicherheit des Gebäudes nur noch für wenige Monate gewährleistet sieht, kämpft die Eigentümerfirma weiter gegen die Abrissverfügung der Stadt.
Vielleicht erledigt sich der Abriss der Brandruine an der Oberndorfer Straße schon bald von selbst: Nach Einschätzung eines von der Stadt beauftragten Prüfingenieurs für Tragwerksplanung ist die Standsicherheit des Gebäudes nur noch für etwa drei Monate gewährleistet. Diese Einschätzung hatte der Sachverständige bereits bei der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Freiburg im Februar abgegeben, teilt Lisa Körner, Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg, auf Anfrage mit.
Der anteilige Eigentümer des Gebäudes, die ImmoFlu GmbH mit Geschäftsführer Jürgen Fluck, widerspricht dieser Einschätzung jedoch. Das Unternehmen habe ein eigenes „Beweissicherungs-Gutachten“ vorgelegt.
Eigentlich hätte der Abriss des ehemaligen „Dolomiti“ längst beginnen sollen. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte im Februar die Klage der ImmoFlu GmbH gegen die Abbruchanordnung der Stadt Schramberg abgewiesen (wir berichteten). Die Stadt hatte bereits 2022 verfügt, dass das Gebäude abgerissen werden müsse. Nachdem das Regierungspräsidium Freiburg im September 2024 den Widerspruch zurückgewiesen hatte, zog die ImmoFlu GmbH vor Gericht – ohne Erfolg.
Eilantrag eingereicht
Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Abbruchanordnung. Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass es sich um ein seit dem Brand im Jahr 2013 ungenutztes und zunehmend verfallendes Gebäude handle. Zudem habe die ImmoFlu GmbH „kein nachvollziehbares und in sich stimmiges Konzept für eine alsbald umzusetzende Sanierung des Gebäudes vorgelegt“, erklärte die Gerichtssprecherin. Im Jahr 2018 hatte die Eigentümergesellschaft mit der Sanierung begonnen. Geplant waren sechs Wohnungen sowie ein Gastronomiebereich. Später sollte auch die ursprünglich als Restaurantfläche geplante in Wohnraum umgewandelt werden.
Doch bereits nach wenigen Wochen kamen die Arbeiten erneut zum Erliegen.
Nächste Instanz
Nun geht der Rechtsstreit in die nächste Instanz. Anfang dieser Woche stellte die ImmoFlu GmbH einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil. „Darüber muss nun der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim entscheiden“, erläutert Lisa Körner.
Zusätzlich habe das Unternehmen am 4. Mai einen Eilantrag eingereicht. Hintergrund ist die Entscheidung der Stadt Schramberg, die sofortige Vollziehung der Abbruchanordnung anzuordnen. Gleichzeitig hatte die Stadt angekündigt, den Abriss auf Kosten der ImmoFlu GmbH durchführen zu lassen, falls diese der Verfügung nicht nachkomme. Über den Eilantrag sei bislang noch nicht entschieden worden, so Lisa Körner.
Aufgrund des maroden Zustands des Gebäudes hat die Stadt bereits vor Jahren einen Fußgängertunnel errichten lassen. Diesen hat sie dem Eigentümer in Rechnung gestellt. „Das Geld ging bisher nocht nicht ein“, sagte Hannes Herrmann, Pressesprecher der Stadt, im April gegenüber unserer Zeitung.
Nach Angaben des Gerichts war dem Unternehmen eine Frist bis zum 27. April gesetzt worden. Zugleich stellte die Verwaltung eine Verlängerung in Aussicht, falls bis dahin die Auftragsbestätigung eines Fachunternehmens für den Abriss vorgelegt werde. Die Kosten für den Abbruch lägen im sechsstelligen Bereich, hatte Geschäftsführer Jürgen Fluck im April im Gespräch mit unserer Redaktion erklärt.