Brandgefährlich: Wegen zu hohen Waldbrandstufen schließt die Stadt Schramberg einige Grillstellen wie hier am Berneckstrand bis voraussichtlich Dienstag. Foto: Riesterer

Der Sommer ist nun so richtig da – die Hitze ist dann zwar ein Segen für jeden Sonnenanbeter, die Trockenheit hat aber bekanntlich auch ihre Tücken: Die Stadt Schramberg hat nun ihre Grillstellen vorübergehend geschlossen.

Schramberg - "Aufgrund des fehlenden Niederschlags bestätigt der aktuelle Waldbrandindex des Deutschen Wetterdiensts (DWD) das steigende Waldbrandrisiko im Kreis Rottweil", heißt es am Freitag in einer Mitteilung der Stadt. Für den Samstag sei Waldbrandstufe 4 (hohe Gefahr) und für Sonntag Waldbrandstufe 5 (sehr hohe Gefahr) gemeldet, daher würden die Grillstellen ab sofort bis voraussichtlich Dienstag, 21. Juni, gesperrt. "Entsprechende Informationen werden an allen Grillstellen angebracht", so die Verwaltung.

Bis 100 Meter zum Wald kein Feuer

Dabei handele es sich in Schramberg um die Grillstellen Schlosshof, Berneckstrand, Schwabenhof und Raustein – wobei an letztgenannter Stelle das Verwenden von Gasgrills innerhalb der Grillhütte weiterhin erlaubt bleibt. Nicht gegrillt werden darf außerdem in Tennenbronn beim Dorfweiher sowie in Waldmössingen an den Grillstellen "Heimbachwiesen/Abenteuerspielplatz und weitere".

Generell gelte, dass keine Feuer in Wäldern oder bis zu 100 Meter an den Waldrand heran gemacht werden dürfen, zitiert der bei der Stadt zuständige Alexander Mönch den rechtlichen Hintergrund aus dem Landeswaldgesetz. Ausnahmen seien zum Beispiel öffentlich ausgewiesene Grillstellen, bei denen der jeweilige Betreiber in der Verantwortung stehe – und dadurch auch bestimme, ob sie geöffnet oder geschlossen sind. "Wir richten uns bei dieser Entscheidung nach dem Index des DWD. Und Stufe 4 und 5 sind schon hoch." Seines Wissens stütze sich auch das Landratsamt auf die DWD-Stufen, so Mönch. "Dort sind die Daten einfach am kontinuierlichsten."

Hohe Bußgelder

Die Schließung in Schramberg gilt nun vorerst bis zum Dienstag: "Dort ist Regen angekündigt", so Mönch. Und er hofft, dass dieser auch kommt – nicht nur der Natur wegen: "Am Wochenende darauf haben wir ja ein Abi-Fest an einer der Grillstellen. Das wäre ja schade, wenn das kleiner ausfallen müsste."

Wer trotzdem beim verbotenen Grillen nahe am Wald erwischt wird, braucht derweil einen großen Geldbeutel: Unter "Allgemeine Ordnungswidrigkeiten" in genanntem Landeswaldgesetz heißt es zu Nummer (4): "Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10 000 Euro, geahndet werden."