Im zweiten Prozess um den ausländerfeindlichen Angriff in Winterbach hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen von bis zu zwei Jahren und neun Monaten gefordert. (Symbolbild) Foto: dpa

Im zweiten Prozess um den ausländerfeindlichen Angriff in Winterbach hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen von bis zu zwei Jahren und neun Monaten gefordert.

Stuttgart - Im zweiten Prozess um den ausländerfeindlichen Angriff in Winterbach hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen von bis zu zwei Jahren und neun Monaten gefordert. Neun der zwölf Angeklagten hätten sich im April 2011 in einem rechtsextremen Mob an einer „Hetzjagd“ auf Männer türkischer und italienischer Herkunft beteiligt, sagte Staatsanwalt Marcus Höschele am Dienstag in seinem Plädoyer am Stuttgarter Landgericht.

Sie hätten sich damit der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Bei der Hatz ging eine Gartenhütte in Flammen auf, in die sich fünf Opfer vor den Prügelattacken geflüchtet hatten.

Die Angreifer seien von einer „typisch rechten Party“ gemeinsam aufgebrochen. „Es ging darum, andere zu schlagen“, machte Höschele deutlich. Die Schuld der Angeklagten sei im Prozess bewiesen worden, etwa durch Zeugenaussagen. Wer die Hütte angezündet hat, konnte aber auch im zweiten Verfahren nicht geklärt werden.

Zwei weitere Angeklagte haben laut Staatsanwalt zu der Straftat angestiftet, und die einzige angeklagte Frau habe sich der Strafvereitelung schuldig gemacht. Bereits im März 2012 waren zwei junge Männer wegen des Angriffs zu jeweils zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden.

Anwälte der Angeklagten forderten in ihren Plädoyers niedrigere Strafen, etwa wegen abgelegter Geständnisse und wegen der langen Prozessdauer. Die Rechtsanwältin eines Nebenklägers machte deutlich, dass die Opfer Todesangst hatten und bis heute unter psychischen Folgen leiden. Sie bezweifelte, dass die Angeklagten geläutert sind. „Sie haben sich nicht entschuldigt, weil es ihnen nicht leidtut.“ Mit dem Urteil ist frühestens Mitte April zu rechnen.