Am Ende des Weges „Im Rehgrund“ ist in Überberg am Waldrand das Baugebiet „Brand V“ geplant. Dann müssen zwei alte Eichen gefällt werden, was einigen Anwohnern aufstößt. Der Bolzplatz bleibt bestehen. Foto: Manfred Köncke

Nach der Aussprache über eingegangene Stellungnahmen von Fachbehörden hat der Gemeinderat Altensteig in der jüngsten Sitzung den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Brand V“ in Überberg gefasst.

Erforderlich wurde ein erneuter Beschluss, weil der Naturschutzbund in einer ausführlichen Stellungnahme den Bebauungsplan wegen unzureichender Unterlagen abgelehnt hatte. Erst wenn die artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung aktualisiert werde, könnte man eine Zustimmung in Erwägung ziehen.

 

Die umfangreiche Analyse lag dem Gemeinderat in der Sitzung nun vor. Bürgermeister Gerhard Feeß wiederholte seine, bereits bei der Beratung im Januar 2024 geäußerte Kritik am letzten Absatz der damaligen Nabu-Erklärung, wonach der mit dieser Planung verfolgte Lebensstil auf Kosten von Mensch, Tier und und Natur gehe und auf Dauer keine Zukunft haben werde. Für Feeß ist das eine sachlich nicht nachvollziehbare, sondern eine ideologisch geprägte Aussage.

Weil die Grundstücke im nebenan gelegenen 2014 verwirklichten Baugebiet „Brand IV“ zu Ende gehen, plant die Stadt einen weiteren, 2,7 Hektar großen Abschnitt „Brand V“ mit 25 Plätzen. Auch deshalb, weil in den anderen Altensteiger Stadtteilen ebenfalls nur noch wenige öffentliche Wohnbauplätze angeboten werden können.

Biotopflächen herausgenommen

Bauamtsleiterin Nadine Hentschel erklärte, dass man, um das Ortsbild langfristig abzurunden, bereits im Vorfeld Strukturkonzepte für eine sinnvolle und machbare Erweiterung der Flächen erarbeitet und festgestellt habe, dass das nach Süden und Westen machbar sei. Eine ebenfalls in Betracht gezogen Ausweitung in südöstlicher Richtung müsse wegfallen, weil das dortige Waldgrundstück von der Stadt nicht erworben werden konnte.

Aus dem ursprünglich geltenden Geltungsbereich wurde außerdem eine angrenzende Biotopfläche herausgenommen, ebenso ein Areal im Westen, welches aufgrund des Waldbestandes nicht bebaubar sei und deshalb als öffentliche Grünfläche ausgewiesen werde.

Erschlossen wird „Brand V“ über eine Verlängerung der Straße „Im Rehgrund“ und der daran anschließenden Ringstraße. Nachdem der Umweltbericht vorliegt, hofft die Bauamtsleiterin, dass man das Vorhaben nach der erneuten Auslegung „zügig durchkriegt“ und sprach dem Gemeinderat damit aus dem Herzen.