Nach dem Brand in Reutlingen dauern die Ermittlungen an. Foto: AFP/Thomas Kienzle

Ermittler glauben, dass das Feuer von einer Bewohnerin gelegt worden ist – und dass es sich um Mord handeln könnte. Was spricht dafür – und was dagegen?

Nach dem Brand in einer Pflegeeinrichtung für psychisch kranke Menschen in Reutlingen hat am Donnerstag die Obduktion der Leichen begonnen. Wie berichtet, waren bei dem Feuer am Montag drei Bewohner ums Leben gekommen. Bei der 53 Jahre alten Frau sowie den beiden Männer im Alter von 73 und 88 Jahren forschen nun die Rechtsmediziner nach den genauen Umständen ihres Todes. Nach Angaben der Tübinger Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen leitet, wird mit einem Ergebnis der Untersuchung nicht am gleichen Tag gerechnet.

 

Verdächtige weiter nicht ansprechbar

Die Nachforschungen zu den näheren Umständen des Brandes dauern ebenfalls an. Bislang gehen Polizei und Staatsanwaltschaft davon aus, dass das Feuer von einer 57 Jahre alten Bewohnerin gelegt worden ist. Die Frau ist dabei selbst schwer verletzt worden und noch nicht ansprechbar. Daran werde sich in den nächsten Tagen vermutlich auch nichts ändern, sagt Matthias Grundke, der Leiter der Tübinger Staatsanwaltschaft.

Die Anklagebehörde führt derweil ihre Ermittlungen weiter, unter anderem wegen Mordverdacht. Gleichwohl wurde bisher kein Haftbefehl gegen die Frau beantragt, sondern die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Das hängt mit der Erkrankung der Hauptverdächtigen zusammen – die auch eine Verurteilung wegen Mordes eher unwahrscheinlich erscheinen lässt.

Keine Hinweise auf die Motivation

Nach deutschem Strafrecht ist nicht jede vorsätzliche Tötung eines Menschen ein Mord. Es muss mindestens eines der im Gesetz aufgezählten Mordmerkmale erfüllt sein. Nach Überlegungen der Staatsanwaltschaft könnten in diesem Fall sowohl die Heimtücke als auch die Verwendung von gemeingefährlichen Mitteln infrage kommen. Die Motivation der Verdächtigen könnte entscheidende Hinweise darauf liefern, ob die Frau mit einem Vorsatz gehandelt hat. Ohne eine Befragung ist die Gedankenwelt der Verdächtigen aber kaum zu ergründen – und diese ist aufgrund der Verletzungen nicht möglich.

Ebenfalls völlig offen – und ohne Gutachter nicht zu klären – ist die Schuldfähigkeit der Frau. Diese bewohnte eine der Wohngruppen des Heimes, bei dem es sich um eine Einrichtung der Eingliederungshilfe für psychisch kranke Menschen handelt. „Es besteht daher die sehr große Möglichkeit, dass man an eine Schuldunfähigkeit oder an eine verminderte Schuldfähigkeit denken muss“, sagt Matthias Grundke. Aus diesem Grund habe die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Unterbringung auch nicht mit dem Mordvorwurf begründet, sondern mit einer Gemeingefährlichkeit.