Soziales: Teure Investitionen für eine zweite Wohngruppe / Bauverordnung stellt hohe Anforderungen an Heime
Das Seniorenzentrum Bräunlingen in der Färbergasse muss in zwei Wohngruppen mit der dazu notwendigen Infrastruktur umgewandelt werden.
Bräunlingen. Die Vorgaben der Landesheimbauverordnung verlangen die Aufteilung des Seniorenzentrums. Diese bringt Investitionskosten im sechsstelligen Bereich für einen Anbau am rechten Teil des Hauses für die Stadt und den Zweckverband in den kommenden Jahren mit sich.
Die Landesheimbauverordnung die schon seit fast zwanzig Jahren besteht, hat zwei Kernelemente. Grundsätzlich verlangt sie Einzelzimmer, was für viele Einrichtungen Umbaumaßnahmen erforderlich machte. Die Verordnung sieht vor, dass es für alle Heimbewohner ein eigenes Einzelzimmer gibt. Der zweite wichtige Kernpunkt betrifft die Wohngruppen, wobei beide Vorgaben für das Seniorenzentrum in Bräunlingen von Interesse sind.
Das Seniorenheim hat 30 Plätze, davon 22 Einzelzimmer und vier Doppelzimmer. Die Anzahl der Einzelzimmer ist im Gegensatz zu anderen Heimen relativ hoch, da die Bräunlinger Einrichtung 1999 eröffnet wurde und somit relativ jung ist. Doch die Umrüstung ist oft problematisch, denn aus einem Doppelzimmer können in der Regel nicht ohne weiteres zwei Einzelzimmer gemacht werden, sondern es gibt größere Einzelzimmer, was bedeutet dass Pflegeplätze wegfallen.
Manchmal gibt es medizinische oder psychologische Gründe, ein Doppelzimmer vorzuziehen. In Bräunlingen sind schon viele Einzelzimmer vorhanden, deshalb ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, die vier Doppelzimmer in Einzelzimmer umzubauen. In Bräunlingen liegt eine Genehmigung des Landratsamtes vor, den aktuellen Zustand mit vier Doppelzimmern und 22 Einzelzimmern beibehalten zu können.
Ein anderer Schwerpunkt ist die Vorgabe der Landesbauheimverordnung, eine Umbildung von Wohngruppen vorzunehmen. "Im Prinzip haben wir aktuell eine Wohngruppe mit 30 Personen. Unsere Zielsetzung ist es, zwei Wohngruppen einzurichten, damit jede Gruppe die angestrebte Größenordnung von 15 Personen hat. Das bedeutet, dass jede Wohngruppe unter anderem eine eigenen Gemeinschafts- und Aufenthaltsbereich mit Teeküche hat, sodass die Bewohner wie in einer Art großer Wohngemeinschaft zusammen leben können", erläutert Bürgermeister Micha Bächle.
Der Grundgedanke, die Wohngruppen mit 15 Personen einzurichten, sei an großen Heimen ausgerichtet, doch Bräunlingen gehöre mit insgesamt nur 30 Bewohnern im Pflegebereich zu den kleineren Einrichtungen. Durch die Wohngruppen solle der Charakter etwas familiärer gestaltet und der Bezug der Bewohner zueinander verbessert werden.
Sollte für die zweite Gruppe im jetzigen Gebäudeteil ein neuer Aufenthaltsraum geschaffen werden, dann würden Pflegeplätze wegfallen und die wirtschaftliche Situation würde sich verschlechtern, da Infrastrukturausgaben unter anderem für Personal, Steuern und Investitionen gleich bleiben. "Je weniger Bewohner im Seniorenheim wohnen, desto höher wird das Defizit des Hauses", unterstrich Bächle.
Aufschub beantragt
Um die Bewohnerzahl zu erhalten, werde in Bräunlingen eine Lösung gesucht, bei der die Doppelzimmer nicht wegfallen müssen. Eine Befreiung von der Umwandlung in Wohngruppen wurde vom Landratsamt nicht in Aussicht gestellt, jedoch könnte eventuell ein Aufschub erreicht werden, was von der Stadt Bräunlingen beantragt wurde. Aktuell liegt ein Antrag beim Landratsamt vor, den Umbau bis zu fünf Jahren zu verschieben um die Zeit zu nutzen, um durch den Anbau neue Aufenthaltsräume zu schaffen. Gespräche wurde bereits geführt.
"Doch um die Umwandlung in zwei Wohngruppen kommt das Bräunlinger Haus nicht drum herum." Eine Aufteilung in zwei Wohngruppen, je eine im linken und rechten Bereich des Hauses, würde bedeuten, dass für die zweite Gruppe im rechten Teil des Hauses ein neuer Aufenthaltsraum gebaut werden müsste. Aktuell ist eine erste Planungsrate im Haushalt eingestellt, um einen einstöckigen Aufenthaltsraum vor den rechten Teil des Seniorenzentrums in den kommenden Jahren anzubauen.
Die geschätzten Investitionskosten liegen in niedriger sechsstelliger Höhe. Da keine Zuschüsse zu erwarten sind, müssen die Kosten auf die Pflegesätze umlegt werden. Dies bedeute, dass die Kosten für einen Pflegeplatz in Bräunlingen durch den somit unumgänglichen Anbau des Aufenthaltsraumes neben den allgemeinen Steigerungen bei den Pflegesatzverhandlungen noch weiter steigen werden.
Müsste in Bräunlingen auch die Einzelzimmerverordnung umgesetzt werden, würden Pflegeplätze deshalb wegfallen und der Pflegesatz noch weiter steigen.
"Wichtig ist für uns, dass wir die 30 Pflegeplätze erhalten können und die Kosten für die Investition noch einigermaßen geschultert werden können, auch wenn sie uns weh tun", sagte Bürgermeister Micha Bächle.