Foto: Schwarzwälder Bote

Bregenberg: Gemeinderäte diskutieren Gestaltungsfragen / Unterschiedliche Meinungen zu Dachformen

Ungewöhnlich viele Besucher im Bräunlinger Ratssaal: Kein Wunder, diskutieren die Gemeinderäte doch über das neue Baugebiet am Bregenberg. Bauplätze sind Mangelware und begehrt.

Bräunlingen (guy). "Das ist ein wichtiger Schritt für die Stadt. Unser Ziel ist es hier, eine gute Durchmischung an kleineren und größeren Einheiten zu bekommen", sagte Bürgermeister Micha Bächle. Man wolle nächstes Jahr noch vor dem Sommer in die Erschließung gehen und auch 2019 mit der Vermarktung beginnen. Man befinde sich derzeit in Gesprächen, um über eine Buslinie in das neue Gebiet auch eine Ringzug-Anbindung herzustellen.

Wie soll das Baugebiet aussehen? "Die Baugrenzen haben wir recht großzügig gestaltet, damit wir in Zukunft eine flexible Einteilung ermöglichen können, je nach Marktlage", so Nicolas Pollich vom Esslinger Planungsbüro Project, der mit seiner Kollegin Sabine Bockhacker den Planungsvorentwurf erläuterte. Dabei handelt es sich nicht um den endgültigen Bebauungsplan, vieles kann noch ergänzt oder verändert werden. Vorgesehen seien momentan etwa 50 Bauplätze, darunter auch etwa sieben Reihenhäuser. "Wir haben uns überlegt, auch bestimmte Häuserzeilen mit einer bestimmten Firstrichtung auszuweisen, sodass es im Erschließungsgebiet teilweise an der Südseite eine gleiche Optik gibt." Der Vorentwurf des Bebauungsplans werde weiter mit den Behörden abgestimmt. In zwei Bereichen sei eine dichtere Bebauung möglich: "Dort dürfen Einzelhäuser bis zu fünf Wohneinheiten aufweisen", so Bockhacker. Die durch das Gebiet verlaufende Grünzone sei in der Gestaltung noch offen.

Widerstand bekamen die Planer aus den Reihen der Stadträte, als es um die Bedachungsformen und die Ziegel ging. Hier entschied das Gremium sich schließlich dazu, etwa auch Pult- und Flachdächer zuzulassen. Bei den Ziegeln sollen mehrere Rot- und Grautöne möglich sein. "Wir haben uns für die klassische Form der Satteldächer entschieden, die Ziegelfarbe ist in rot oder grau möglich", so Brockhacker. "Die Dächer von Garagen und Carports lediglich als Flachdach zuzulassen sehe ich problematisch. Wenn einer keines will, sollten wir uns da nicht verwehren. Ich bin nicht dafür, die Leute zu zwingen", sagt FDP-Stadtrat Armin Ewald.

"Ich sehe allgemein ein Problem mit den Dächern. Ich baue Häuser und habe in letzter Zeit kaum mehr Satteldächer gesehen. Wir sollten das nicht so strikt handhaben, sonst müssen wir in jeder Bauausschuss-Sitzung über einen Befreiungsantrag abstimmen", sagte Thomas Held, CDU. Ähnlich sah das auch Berthold Geyer von der Gruppe 84: "Es ist nicht positiv, wenn nur Satteldächer erlaubt sind. Wir sollten uns vor neuen Baukonzepten nicht verschließen." Man sehe auch in anderen Baugebieten mittlerweile viele Dachformen: "Bei den heutigen Baupreisen sollen die Leute doch bauen, wie sie wollen", so CDU-Stadtrat Rolf Schütz. Vom Meinungsbild zeigten sich die Planer überrascht: "Wir hätten eingeschätzt, die Tendenz gehe eher in Richtung Satteldach. Mit der Zulassung weiterer Dachformen wird das Gebiet individueller", so Pollich.

Strenger Artenschutz

Thematisiert wurde auch der Umgang mit der Feldlerche, die auf dem zu erschließenden Gebiet heimisch ist. Daher sind auch entsprechende Maßnahmen gefordert. Laut Gutachten sei deshalb ein Baubeginn von April bis Juni in der Hauptbrutzeit nicht zulässig. "Es ist also in der besten Bauzeit nicht möglich, anzufangen?", erkundigte sich Thomas Held. "Der Biologe gibt das vor und der Artenschutz muss immer berücksichtig werden. Das ist eine strenge Regelung", so Planerin Bockhacker. Die Wasserversorgung ist noch nicht gesichert, was spätestens bei der Erschließung geregelt werden soll: "Die Löschwasserversorgung muss gewährleistet sein, sonst bekommen wir keine Genehmigung", erklärte Gebietsplaner Pollich.

 Wohnungsanzahl: Grundsätzlich sind maximal zwei Wohnungen pro Gebäude zulässig (Einzelhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhauseinheit). Im südlichen Bereich ist das ein wenig anders, dort sind maximal fünf Wohnungen pro Gebäude erlaubt.

  Bauplätze: Das Planungsbüro rechnet etwa mit 50 Bauplätzen, dabei auch die Möglichkeit für Reihenhäuser. Einzelhäuser dürfen dabei eine Länge von 18 Metern besitzen, zwei Doppelhaushälften 20 meter und Reihenhäuser bis zu 30 Meter.

  Garagen: Maximal sind zwei Garagen oder überdachte Einheiten möglich, die einen gewissen Abstand zur Straße brauchen.