Kommunales: Hallenmieten temporär auf ein Drittel reduziert

Bräunlingen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie räumt die Stadt Bräunlingen den einheimischen Vereinen bis zum Jahresende Sonderkonditionen für die Anmietung städtischer Hallen ein. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Abstands- und Hygieneregeln können viele Vereine ihre Versammlungen nicht mehr in Gaststätten abhalten.

Deshalb hat die Stadtverwaltung in Abstimmung mit den Ortsvorstehern entschieden, Vereinen mit Blick auf die Anmietung von städtischen Hallen bis zum Jahresende finanziell entgegen zu kommen, wie Bürgermeister Micha Bächle erläuterte im Gespräch mit der Presse : "Anstelle der regulären Hallengebühren haben wir für die Anmietung des kleinen Saals der Stadthalle, der Brändbachhalle und der Gauchachhalle bis zum Jahresende einen Sondertarif für einheimische Vereine eingeführt, der sich auf rund ein Drittel der Regeltarife beläuft."

Sondertarife

Diesem Arrangement zufolge werden für die Brändbachhalle (rund 40 Plätze) 40 Euro pauschal, für den kleinen Saal der Stadthalle (rund 50 Plätze) 50 Euro pauschal und die Gauchachhalle (rund 60 Plätze) 60 Euro pauschal angesetzt. Hinzu kommen Reinigungskosten und Mehrwertsteuer, auf sonstige Nebenkosten wird verzichtet. Die Sonderregelung gilt ausschließlich für General- und Hauptversammlungen. Die Vereine sind für den Auf- und Abbau sowie die Desinfektionsmaßnahmen verantwortlich.

Zum Vergleich: Der Regeltarif für einheimische Vereine beläuft sich bei der Brändbachhalle auf 156 Euro Hallenmiete pro Tag zuzüglich Reinigungs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Die Hallen vollständig unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, sei aus steuerlichen Gründen nicht möglich, erklärt der Bürgermeister: "Viele Hallen werden als Betrieb gewerblicher Art geführt und es wurde ein Vorsteuerabzug vorgenommen. Da eine unentgeltliche Überlassung von Hallen sowie die Eigennutzung keine Umsatzsteuer beinhaltet, wird der Vorsteuerabzug gekürzt. Fällt der unentgeltliche Nutzungsanteil höher aus, muss die Stadt einen Teil der Vorsteuer zurückerstatten."

Er habe sich, so Bächle, mit dieser Problematik auch an das Land und den Städtetag gewandt. Eine unentgeltliche Nutzung durch Vereine habe das Finanzministerium aber abgelehnt und lediglich die Möglichkeit zu reduzierten Gebührensätzen bis Jahresende eröffnet. "Diesen Spielraum hat die Stadt Bräunlingen nun genutzt", betont Micha Bächle.