Windpark: Gemeinderat entscheidet über die Zulässigkeit
Der geplante Windpark zwischen Waldhausen und Döggingen erhitzt die Gemüter.
Bräunlingen (guy). Im April hat der Bräunlinger Gemeinderat der Verpachtung von städtischen Grundstücken zugestimmt, um darauf fünf Windkraftanlagen unter Auflagen zu errichten. In Folge dieser Entscheidung hat sich eine Bürgerinitiative gebildet, die das Ziel hat, ein Bürgerbegehren gegen das Vorhaben der Verpachtung voranzubringen.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung wird es heute, Donnerstag, um die Rechtmäßigkeit des Bürgerentscheids und dessen rechtliche Grundlagen gehen. Außerdem soll ein möglicher Termin beschlossen werden. Die Stadt will das Bürgerbegehren möglichst zeitnah stattfinden lassen und schlägt daher für die Abstimmung Sonntag, 7. Oktober, vor. Eine Woche vor dem Schwarzwald-Marathon und zwei Wochen vor der Bräunlinger Kilbig.
In der Sitzung soll zudem der Gemeindewahlausschuss zusammengestellt werden. Ihm gehören der Bürgermeister und zwei Beisitzer an. Die Gemeinderatsfraktionen sollen daher jeweils einen Beisitzer und einen persönlichen Stellvertreter vorschlagen. Als Schriftführer werden Jürgen Bertsche und Sebastian Pfaff vorgeschlagen.
Bei einem Bürgerbegehren wird ähnlich verfahren wie bei der Wahl des Bürgermeisters. Laut Regelungen des Kommunalwahlgesetzes gelten die gleichen Bestimmungen: Die Leitung der Wahl und die Feststellung des Ergebnisses obliegt dem Gemeindewahlausschuss.