Dem zeitlich unbegrenzten Badespaß am Kirnbergsee steht nichts mehr im Weg. Foto: Schröter

Nach rechtlicher Abklärung erlaubt Stadt Nutzung auch ohne Aufsicht. Stege bleiben dauerhaft gesperrt.

Bräunlingen-Unterbränd - Das Baden am Kirnbergsee in Unterbränd ist ab sofort wieder ohne zeitliche Begrenzung möglich. Voraussetzung dafür war allerdings, dass die Stadt die Stege zunächst dauerhaft sperrt und in einem zweiten Schritt entfernt.

Dadurch hat der Kirnbergsee wieder den rechtlichen Charakter einer Badestelle, die nicht rund um die Uhr von einer Badeaufsicht überwacht werden muss.

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"Es freut uns, dass wir pünktlich zum Ferienbeginn das Baden im Kirnbergsee wieder ohne zeitliche Begrenzung freigeben können. Der Abbau der Stege schmerzt zwar, jedoch blieb uns keine andere Wahl", kommentieren Bürgermeister Micha Bächle und Ortsvorsteher Winfried Klötzer die Neuerung. Gerade mit Blick auf die Sommerferien habe die Stadt großen Wert darauf gelegt, den Zugang zum Baden wieder ohne zeitliche Schranken zu ermöglichen. Der Gemeinderat habe sich einstimmig hinter dieses Vorgehen gestellt, auch der Ortschaftsrat sei miteinbezogen worden. "Die Corona-Vorgaben zum Mindestabstand am See gelten nach wie vor", betont Bächle.

Corona-Verordnung

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie war der Badebetrieb am Kirnbergsee – wie an anderen Seen auch – über einige Wochen verboten. Als sich die Situation etwas entspannte, und die Vorgaben der Corona-Verordnung der Landesregierung die Wiederöffnung von Bädern erlaubten, hatte die Stadtverwaltung Bräunlingen seit dem 27. Juni das Baden am Kirnbergsee unter Auflagen wieder gestattet.

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Das Baden war nur während der Präsenzzeiten der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) – samstags ab 14 Uhr, sonn- und feiertags ab 11 Uhr – erlaubt, da außerhalb dieser Zeiten keine Badeaufsicht vorgehalten werden konnte und die Verwaltung aufgrund von weitreichenden Gerichtsurteilen aus den vergangenen Jahren die Notwendigkeit sah, zusammen mit ihrem Versicherungsträger, der BGV-Versicherungsgruppe, zu prüfen, welchen Badegewässer-Status der Kirnbergsee hat. Hintergrund war ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2019 zu Haftungsfragen bei Badestellen.

Frage der Haftung

"Die BGV kam zu dem Ergebnis, dass die haftungsrechtliche Anforderung an die Verkehrssicherungspflicht und damit die Notwendigkeit einer Wasseraufsicht sich danach richtet, ob nach der Gesamtbetrachtung und dem Augenschein nach ein Badebetrieb, das heißt zumindest ein Naturbad, vorliegt. Die Einrichtung einer Wasseraufsicht wird dann unabdingbar, wenn man über eine bloße Zulassung des Gemeinbrauchs hinaus weitere Einrichtungen oder Vorkehrungen schafft, die einen Badebetrieb vermuten lassen", erklärt Bürgermeister Bächle.

Bei ihrer Einschätzung der Lage am Kirnbergsee sei die BGV zu dem Schluss gekommen, dass die Badestege als Attraktion zu werten seien und demnach, der strikten Definition der Gesellschaft für Bäderwesen zufolge, nicht mehr als Badestelle angesehen werden könne. Folglich wäre eine Wasseraufsicht zu gewährleisten. Allein der Hinweis, dass das Baden auf eigene Gefahr erfolgt, entbinde hiervon nicht. Würden die Stege beibehalten, dürfte aus Sicht der BGV das Baden im See nur stattfinden, wenn die DLRG die Aufsicht übernimmt. Alternativ müssten die Badestege entfernt werden, um den ausschließlichen Charakter einer Badestelle zu schaffen.

Pragmatische Lösung

Die Stadt habe, so der Bürgermeister, mit Blick auf eine Ausweitung der Badeaufsicht Gespräche mit den Rettungsschwimmern geführt, die DLRG könne dies aber aus personellen Gründen nicht leisten. "Wir wollten eine pragmatische Lösung, die den Bedürfnissen der Bürger und Touristen zum Baden im See entgegenkommt", bekräftigt Bächle. Deshalb der Beschluss, die Badestege dauerhaft baulich zu sperren und mittelfristig abzubauen. Damit gelte der See wieder als Badestelle.