Auszählen im Rathaus: Bei der Bürgermeisterwahl im Herbst hat noch niemand damit gerechnet, dass die Wahlhelfer bald wieder einen Einsatz bekommen werden. Am Sonntag zählen sie die Stimmen des Bürgerentscheids aus. Foto: Sigwart Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: 4594 Bürger sind wahlberechtigt / Ergebnis am Sonntagabend

Bräunlingen. 4594 Bürger können am kommenden Sonntag darüber abstimmen, ob die Stadt ihre Flächen für den geplanten Windpark zwischen Waldhausen und Döggingen verpachtet.

Wie muss beim Bürgerentscheid abgestimmt werden? Aufgrund der Fragestellung ist ein Nein ein Ja und andersherum. Denn die Frage lautet: "Sind sie dagegen, dass die Stadt Bräunlingen in den nächsten drei Jahren Grundstücke der Gemeinde zur Errichtung von Windkraftanlagen verpachtet und demgemäß der Gemeinderatsbeschluss vom 12. April 2018 aufgehoben wird?". Wer also mit Ja stimmt, spricht sich gegen die Verpachtung aus, und wer Nein ankreuzt, der stimmt für die Verpachtung der städtischen Flächen.  

Wann kann die Stimme abgegeben werden? Wie bei jeder Wahl ist auch die Stimmabgabe per Briefwahl möglich. Die Wahllokale haben am Sonntag, 7. Oktober, von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Die Wahllokale entsprechen denen der Bürgermeisterwahl im vergangenen Herbst: Rathaus, Bildungszentrum, Bauhof, Sporthalle, Döggingen, Waldhausen, Unterbränd und Mistelbrunn. Abstimmen dürfen alle EU-Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz seit drei Monaten in Bräunlingen haben.

Welches Quorum muss beim Bürgerentscheid erreicht werden? Damit der Bürgerentscheid gültig ist, müssen mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben. In diesem Fall sind das 918 Wahlberechtigte. Da allein 1154 Unterschriften für den Bürgerentscheid eingereicht wurden, gilt das Erreichen des Quorums als wahrscheinlich.  

In welchem Fall verpachtet die Stadt ihre Flächen nicht? Ist das Quorum erreicht, muss sich die Mehrheit gegen die Verpachtung ausgesprochen haben. Dann ist der Gemeinderatsbeschluss vom 12. April nicht mehr gültig, und die Stadt darf ihre Flächen drei Jahre lang nicht für einen Windpark verpachten. Die Entscheidung kann nicht durch den Gemeinderat aufgehoben werden, sondern nur durch einen erneuten Bürgerentscheid. Ob es dann überhaupt keinen Windpark gibt, ist fraglich. Der Investor betont grundsätzlich, dass er auch ohne die städtischen Flächen einen Windpark errichten werde. Dann eben ohne Einschränkungen auf den fürstlichen Flächen, wo bis zu drei Windkraftanlagen möglich wären. Gegner argumentieren jedoch, dass der Investor aus wirtschaftlichen Gründen keinen Windpark mit nur drei Anlagen errichten werde und es sich dabei um leere Drohungen handelt.  

Was passiert, wenn es keine Mehrheit gibt? Sollte das Quorum nicht erreicht werden oder es keine Mehrheit geben, die sich gegen die Verpachtung der städtischen Flächen ausspricht, dann gilt die Gemeinderatsentscheidung. Mit 16 zu fünf Stimmen hatten die Bürgervertreter sich für eine Verpachtung der städtischen Flächen unter Auflagen für die Windkraftnutzung gestimmt.

Die Stadt wird den Vertrag mit dem Investor aushandeln. Dabei sind die vom Gemeinderat gestellten Bedingungen wie der erhöhte Abstand zur Bebauung oder die Beschränkung der Nabenhöhe auf 160 Meter müssen dabei berücksichtigt werden. Der ausgehandelte Vertrag muss dann dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt werden.  

Wo kann man das Ergebnis erfahren? Um 17.45 Uhr öffnet die Stadt den Sitzungssaal im obersten Stockwerk des Rathauses. Dort werden dann die Ergebnisse der jeweiligen Wahllokale projiziert, sobald sie ausgezählt sind. Mit der Auszählung dürfte es relativ schnell gehen, denn schließlich müssen die Stimmzettel im Gegensatz zur Bürgermeisterwahl nur auf zwei Stapel sortiert werden: Ja und Nein. Bei der Bürgermeisterwahl waren die Stimmen gegen 18.45 Uhr ausgezählt.