Seit Jahren beschäftigen sich der Haiterbacher Gemeinderat und der Ortschaftsrat Oberschwandorf mit der Entwicklung des Gutekunst-Areals in Oberschwandorf. Jetzt hat der Gemeinderat Planungsleistungen für den Bebauungsplan beschlossen.
Im Laufe der Zeit habe sich einiges gewandelt, führte Bürgermeister Andreas Hölzlberger in den Tagesordnungspunkt zum ehemaligen Gutekunstareal in Oberschwandorf ein. In der Gemeinderatssitzung im November 2011 sei der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Mühlwiesen - Gehren, 9. Änderung“ gefasst worden. Ziel sei es gewesen, aus der Gewerbebrache ein Gebiet mit Wohnnutzung und gegebenenfalls auch nichtstörenden Gewerbebetrieben zu entwickeln.
Inzwischen habe es zahlreiche Gespräche mit Fachbehörden, insbesondere wegen des Hochwasserschutzes durch eine Renaturierung der Waldach und des Starkregenabflusses gegeben.
Neuer Eigentümer
Auch gebe es einen neuen Eigentümer, der den Gremien einen Besichtigungstermin angeboten habe.
Damit die notwendige Renaturierungsmaßnahme an der Waldach weiter geprüft und geplant werden könne, hat die Verwaltung laut Sitzungsvorlage bereits eine artenschutzrechtliche Untersuchung durch das Büro Gfrörer in Empfingen in eigener Zuständigkeit beauftragt. Um im Bebauungsplanverfahren parallel zur Planung der Renaturierungsmaßnahme weiter voranzukommen, war nun vorgesehen, den Auftrag für das Bebauungsplanverfahren zu erteilen. Insgesamt geht es dabei um Leistungen für ein Schallgutachten, die Prüfung der Erschießung und das Bebauungsplanverfahren mit einem Gesamtvolumen von 32 822 Euro.
Zwei Angebote eingeholt
Nachdem das „buerohauser“ nach der Voruntersuchung kein Interesse an der Begleitung im Bebauungsplanverfahren gehabt habe, wurden Angebote von Gförer Ingenieure, Empfingen und Büro Künster, Reutlingen eingeholt.
Vom Büro Künster sei lediglich ein Angebot für die Leistungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in Höhe von knapp 19 350 Euro gekommen. Das Büro Gförer biete diese Leistung mit rund 13 520 Euro um fast 6000 Euro günstiger an. Ferner könnten beim Büro Gförer auch weitere Arbeiten beauftragt werden.
Hierbei sollte laut Verwaltung insbesondere die aus Sicht des Landratsamts zwingend notwendige schalltechnische Untersuchung mit 6800 Euro beauftragt werden. Ferner die Erschließungsvorplanung, um Wasser-, Abwasser- und Straßenerschließung sicherzustellen mit 12 495 Euro.
Der Gemeinderat folgte mit seinem Beschluss der Empfehlung der Sitzungsvorlage.
Zusagen zur Kostenübernahme?
Johann Pagitz (FWH) fragte, ob es in Sachen Kostenübernahme Zusagen des Eigentümers vorliegen würden. Hölzlberger erklärte, dass man hierfür eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abschließen müsse.
Gerhard Walz (FWH) wollte hingegen wissen, welche Einflussmöglichkeit der Eigentümer habe im Bereich der Renaturierungsmaßnahmen. Hölzlberger erwiderte hierzu, das beide Seiten das gleiche Interesse hätten: „Etwas, dass es funktioniert.“