Das Forstamt fordert Privatwaldeigentümer zu Abwehrmaßnahmen auf. Bis zum Frühjahr müssen befallene Bäume aus dem Wald geräumt werden, um die Population des Schädlings zu bekämpfen.
Wegen des starken Borkenkäferbefalls in den Privatwäldern um Hechingen und Bisingen fordert das Forstamt Zollernalbkreis die Eigentümer nach Paragraf 68 des Landeswaldgesetzes zu Abwehrmaßnahmen auf.