Im Normalfall müssen Einnahmen steuerlich geltend gemacht werden. Foto: picture alliance / dpa/Oliver Berg

Einen Bonus von 1.500 Euro können Arbeitgeber ihren Angestellten aufgrund der Pandemie auszahlen. Doch ist diese Prämie steuerfrei oder müssen Beschäftigte davon etwas abtreten?

Aufgrund der Corona-Pandemie können Arbeitgeber ihren Angestellten eine sogenannte Corona-Prämie auszahlen. Damit sollen unverzichtbare Leistungen während der Pandemie gewürdigt werden. Grundsätzlich ist diese Corona-Prämie steuerfrei, sodass Beschäftigte davon nichts abtreten müssen. Hierfür müssen aber drei Voraussetzungen eingehalten werden.

Wann ist die Prämie steuerfrei?

Zunächst ist der Bonus nur bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuerfrei. Ob die Auszahlung monatlich oder als Einmalzahlung getätigt wird, spielt keine Rolle, solange der Gesamtbetrag von 1.500 Euro nicht überschritten wird. Möchte der Arbeitgeber einen höheren Betrag zahlen, müssen Beschäftigte die Differenz versteuern.

Eine weitere Voraussetzung für einen steuerfreien Bonus ist, dass dieser zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Eine entgeltliche Prämie darf demnach nicht den Lohn ersetzen.

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Arbeitgeber dürfen ihren Angestellten nunmehr seit März 2020 derartige steuerfreie Prämien auszahlen. Dieses Gesetz sollte ursprünglich nur bis Ende 2020 gelten, wurde allerdings zunächst bis Juni 2021 und später noch einmal bis März 2022 verlängert. Demnach bleibt der Corona-Bonus bis ins Frühjahr 2022 steuerfrei. Aber auch danach dürfen Arbeitgeber noch Prämien auszahlen; diese müssen dann allerdings versteuert werden, sollte die Frist nicht ein weiteres Mal verlängert werden.

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Werden diese drei Voraussetzungen eingehalten, müssen Beschäftigte nichts von ihrer Corona-Prämie abtreten.