Weil ihnen das Treiben auf dem Bolzplatz zu laut ist, haben Anwohner der Schule Klage gegen die Stadt eingereicht. Geht es nach ihnen, müssen die ohnehin schon klaren Regeln noch strenger werden. Die Stadt reagiert mit Befremden.
Wer abends auf den Hof der Sulzer Grundschule will, steht vor verschlossenen Toren. Abgesperrt. Von allen Seiten. Zutritt nur mit Schlüssel. Das gilt auch und vor allem für das Herzstück des Geländes – das bei Kindern und Jugendlichen beliebte Minispielfeld. Schilder an den Eingängen weisen auf die Öffnungszeiten hin: Werktags ist das Schulgelände ab 19 Uhr geschlossen, an Wochenende komplett.
Einigen geht das offenbar nicht weit genug. Das Lahrer Rathaus bestätigte LZ-Informationen, wonach „wegen des Bolzplatzes auf dem Sulzer Schulhof beim Verwaltungsgericht Freiburg eine Klage anhängig ist“. Nähere Auskünfte gab die Stadt mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht.
Die LZ weiß: Für das juristische Verfahren haben sich mehrere Anwohner zusammengeschlossen. Aus dem Umfeld der Kläger ist zu erfahren, dass sie eine deutliche Verschärfung der Schulhof-Regelung unter der Woche fordern, konkret: eine Verkürzung der Öffnungszeiten um zweieinhalb Stunden, bis maximal 16.30 Uhr. Damit wäre eine außerschulische Nutzung de facto ausgeschlossen, denn zu dieser Uhrzeit endet die Nachmittagsbetreuung an der Sulzer Grundschule.
Zuständiger Bürgermeister nimmt Stellung
Der zuständige Bürgermeister Guido Schöneboom wollte diese Details der Klage nicht bestätigen, erklärte auf direkte Nachfrage aber: „Wenn es einen öffentlichen Raum gibt, in dem Kinder geschützt spielen können, und man dann dagegen vor Gericht zieht, ist das nach meinem Dafürhalten äußerst befremdlich.“
In Sulz gibt es seit Jahren immer wieder Ärger um die Geräuschkulisse, die vom Bolzplatz ausgeht; Vor-Ort-Termine mit Anwalt inklusive. Die Klage freilich ist eine neue Stufe der Eskalation – und ruft ein einstiges Vorhaben der Stadtverwaltung in Erinnerung. Im Mai 2022 hatte das Rathaus dem Gemeinderat den Vorschlag unterbreitet, sämtliche Lahrer Schulhöfe zu Aufenthaltsflächen für alle zu machen, an Schultagen jeweils von 16 bis 22 Uhr, an Wochenenden und in den Ferienzeiten von 8 bis 22 Uhr. Eine entsprechende einheitliche Satzung kam indes nie zur Umsetzung – „aufgrund von Bedenken in Teilen der Anwohnerschaft im Umfeld mehrerer Schulen“, wie die Stadt rückblickend erklärt.
Andernorts kaum Probleme
Abgesehen von Sulz gibt es nach Angaben der Verwaltung aktuell kaum Schulhof-Probleme in Lahr. Es seien „vereinzelte Beschwerden eingegangen, etwa aus dem Wohnumfeld der Grundschule Mietersheim“. Doch seit dem Ende der Pandemie habe sich das Thema buchstäblich beruhigt. Dazu trägt auch der Kommunale Ordnungsdienst bei, der das Umfeld aller Schulen regelmäßig während der Spätschicht kontrolliere – und bei Bedarf reagiere. „Sollten die Bediensteten eine Ruhestörung feststellen“, so die Stadt, „können sie als Sofortmaßnahme mündlich einen Platzverweis erteilen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.“ Nötig geworden sei dies zuletzt nicht.
Kein Einzelfall
Klagen wegen Schulhof-Lärm hat es deutschlandweit schon mehrfach gegeben – so etwa vor einem Jahr im bayerischen Puchheim. Auch dort hatte ein Anwohner die Stadt vor Gericht gezerrt. Mit der Begründung, er lebe in einem reinen Wohngebiet, beantragte er, „die komplette außerschulische Nutzung“ des Grundschulgeländes zu untersagen. Die Klage wurde abgewiesen, was die Richter unter anderem damit begründeten, dass es keinen Anspruch auf bestimmte Maßnahmen zur Lärmminderung gebe. In Einzelfällen könne etwa die Polizei gerufen werden, die dann zu entscheiden habe, ob sie einschreitet oder nicht.