Der Angeklagte soll den Geschädigten zu Boden gebracht haben, so dass der bereits rechtskräftig verurteilte Mittäter auf diesen einwirken konnte. (Symbolfoto) Foto: Bits and Splits - stock.adobe.com

Weil er jemanden beim Bösinger Dorffest erheblich verletzt haben soll, war ein Mann zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Jetzt wird der Fall neu verhandelt.

Der Angeklagte soll im Juni 2022 beim Dorffest in Bösingen gemeinsam mit einer anderen Person den Geschädigten erheblich verletzt haben. Dazu soll er diesen an der Flucht gehindert und zu Boden gebracht haben, so dass der bereits rechtskräftig verurteilte Mittäter auf ihn einwirken konnte.

 

Der Geschädigte soll durch den Angriff erhebliche Verletzungen im Bereich des Kopfes und Mundes, insbesondere der Zähne erlitten haben, heißt es in der Mitteilung des Rottweiler Landgerichts.

Der Angeklagte wurde durch Urteil des Amtsgerichts Rottweil – Jugendschöffengericht – vom 10. Januar 2024 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist, verurteilt.

Verfahren beginnt am 27. Januar

Der Angeklagte hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die 1. Große Jugendkammer hatte diese mit Urteil vom 13. Dezember 2024 als unbegründet verworfen. Daraufhin hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Mit Erfolg: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Das Berufungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung beginnt am 27. Januar um 9 Uhr in Saal 114. Weitere Verhandlungstage sind der 29. Januar, der 3. Februar und der 5. Februar. 18 Zeugen sind geladen.