Kommunalwahl: Änderung der Hauptsatzung steht noch aus

Epfendorf (idi). Ein heißes Thema stand auf der Tagesordnung des Epfendorfer Gemeinderats. Anlässlich der bevorstehenden Gemeinderatswahl, die zusammen mit der Europawahl am Sonntag, 26. Mai, kommenden Jahres stattfindet, wurde eine Überprüfung der Sitzverteilung im Epfendorfer Rat erforderlich.

Derzeit sitzen 18 Gemeinderäte am Ratstisch. Davon sind neun aus Epfendorf, zwei aus Talhausen, drei aus Harthausen und vier aus Trichtingen. Durch Ausgleichssitze könnte das Gremium aber durchaus aus noch mehr Mitgliedern bestehen.

Diese Sitzverteilung sowie die unechte Teilortswahl sind in Paragraph 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Epfendorf festgelegt. Bei Veränderungen in diesem Bereich ist die Änderung der Hauptsatzung erforderlich. Gemäß Hauptsatzung wird die Sitzverteilung vor jeder Gemeinderatswahl geprüft und erforderlichenfalls berichtigt.

Acht – vier – drei – eins lautet mehrheitlich die neue Zauberformel

Gemeinderat Johannes Sauter schlug nun vor, die Anzahl der Sitze auf 16 zu verringern. Damit würde sich folgende Sitzverteilung ergeben: Epfendorf (8), Talhausen (1), Trichtingen (4) und Harthausen (3). Gemeinderat Holger Berndt konnte sich mit dem Vorschlag anfreunden. Beide vertraten die Ansicht, dass für die Gemeindegröße Epfendorfs 16 Volksvertreter ausreichend seien.

Den Einwand, dass beim Ausscheiden des Vertreters aus Talhausen niemand mehr aus diesem Ortsteil im Rat sei, konnte Bürgermeister Mark Prielipp entkräften. Seien alle Kandidaten aus Talhausen auf einer Liste, könne jederzeit der nächste gewählte Kandidat nachrücken.

Die Abstimmung endete bei einer Enthaltung mit acht zu sieben Stimmen für eine Verringerung der Sitze. Damit muss die Hauptsatzung vom Gemeinderat geändert werden. Dabei reiche allerdings keine einfache Mehrheit mehr, gab Hauptamtsleiterin Nicole Ziegler zu bedenken. Die Hauptsatzung könne nur mit einer qualifizierten Mehrheit geändert werden.