Zwischen dem Weg "Hintere Wiesen" und dem äußeren Ende der Harzwaldstraße will die Gemeinde Bösingen im beschleunigten Verfahren Wohnbauflächen schaffen. Der Gemeinderat hat als ersten Schritt den Aufstellungsbeschluss gefasst. Foto: kw Foto: Schwarzwälder Bote

Wohnungsbau: Gemeinde nutzt beschleunigtes Verfahren

Bösingen (kw). Die Regelung des Paragrafen 13 b des Baugesetzbuches, die den Kommunen erlaubt, Bebauungspläne auch außerhalb des Flächennutzungsplans schneller und leichter aufzustellen, war in diesem Jahr in vielen Gemeinden ein wichtiges Thema. Auch Bösingen möchte kurz vor dem Ablauf der Frist auf den Zug aufspringen und im beschleunigten Verfahren noch den Bebauungsplan "Harzwaldstraße" auf die Reihe bringen. Voraussetzungen dafür sind: Der Bebauungsplan muss dem Wohnungsbau dienen, an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen und darf eine bestimmte bebaubare Grundfläche nicht überschreiten. Diese Vorgaben sieht die Verwaltung im Gebiet "Harzwaldstraße" erfüllt.

Eile ist am Bösinger Ratstisch geboten, denn: Die im Mai 2017 eingeführte Erleichterung läuft nach derzeitiger Gesetzeslage zum Ende des Jahres aus. Indes: Nur der Aufstellungsbeschluss müsse gefasst werden, berichtete Planer Martin Weisser vom Villingendorfer Ingenieurbüro Weisser & Kernl. Für diesen reiche die Absteckung des Geltungsbereichs. Und diese erste Anforderung erfüllt das Gremium mit einem einstimmigen Votum. Für den Satzungsbeschluss bleibt noch etwas mehr Zeit. Dieser muss – so steht es im aktuellen Gesetzestext – bis zum 31. Dezember 2021 gefasst werden. Zwar wurde zuletzt darauf spekuliert, dass diese Bestimmung im Baugesetzbuch verlängert wird, doch konkrete Aussagen gibt es dazu noch nicht. Vier Grundstückseigentümer seien von diesem Bebauungsplan betroffen. An Erschließungskosten würden vorerst Beiträge für Kanal und Wasser anfallen, heißt es.