Unglaubwürdige Aussagen, widersprüchliche Augenzeugenberichte und mangelhafte Ermittlungsarbeit – in einem Gewirr von Geschichten gelang es am Rottweiler Amtsgericht nicht, die Geschehnisse um eine gefährliche Körperverletzung in Bösingen aufzuklären. (Symbolbild) Foto: dpa

Opfer wird nach heftigen Schlag auf einer Party in Bösingen bewusstlos. Täter bleibt unklar.

Bösingen/Rottweil - Unglaubwürdige Aussagen, widersprüchliche Augenzeugenberichte und mangelhafte Ermittlungsarbeit - in einem Gewirr von Geschichten gelang es am Rottweiler Amtsgericht am Dienstag nicht, die Geschehnisse um eine gefährliche Körperverletzung in Bösingen aufzuklären.

"Als ich ihn das nächste Mal sah, lag er ohnmächtig auf einer Trage der Sanitäter", berichtete der 25-jährige Freund des Opfers vor Gericht von der Nacht des Bösinger Geisterballs, die eine schockierende Wendung genommen hatte.

Beim Gerichtsverfahren wurde ein 21-Jähriger aus dem Kreis Rottweil beschuldigt, einem 25-Jährigen einen Schlag in die Kehlkopfgegend verpasst zu haben, der diesen für 20 Minuten das Bewusstsein verlieren ließ.

Das Opfer selbst wusste von diesem Vorfall überhaupt nichts mehr. "Meine letzte Erinnerung ist, dass ich das Bier von zwei Fremden ausgeleert habe und wir die Sache geklärt haben. Aber die waren das nicht", schilderte der junge Mann Richterin Petra Wagner.

Dann erinnere er sich nur noch daran, wie er im Krankenhaus aufgewacht sei. "Das war ein Schock, weil ich nicht wusste, was passiert ist." Schmerzen habe er nur leichte gehabt, "wie bei einem Muskelkater". Ungleich schlimmer war offenbar, was sich am Abend zuvor ereignet hatte.

Opfer wirkte wie tot

Ein Mädchen, das damals in der Nähe gestanden hatte, berichtete, sie habe gesehen, wie ein Mann dem Opfer einen Schlag versetzt habe. "Er ist wie ein nasser Sack umgefallen und lag regungslos da. So etwas habe ich noch nie gesehen." Noch schockierender sei aber gewesen, dass der Täter in eine Ecke gegangen sei, um sich umzuziehen. "Es war, als habe er geplant, das zu machen", meinte die Zeugin, das Vorgehen habe routiniert ausgesehen. In der Ecke habe sich der Täter eine grüne Jacke und eine Mütze angezogen. "Der wollte sich aus dem Staub machen." Deshalb habe sie einen Mitarbeiter der Security-Firma angesprochen und auf den Täter aufmerksam gemacht, während sich schon eine Menschenmenge um das reglos daliegende Opfer gebildet hatte.

Anfangs noch ganz sicher, den Täter nicht aus den Augen gelassen zu haben, lenkte die 25-Jährige später ein, den Täter nicht lückenlos gesehen zu haben. An das Gesicht des Täters konnte sie sich nicht mehr erinnern. Ihre Freundin, die dasselbe Geschehen beobachtet hatte, wich in einigen Punkten von der Schilderung ab. Sie war sich bezüglich der Kleidung und des Ablaufs nicht mehr sicher. Wieder eine andere Schilderung gab es von einer 23-jährigen Zeugin. Sie erzählte, dass ein Junge noch auf den am Boden Liegenden eingetreten habe. "Der sah aus, als wäre er tot", schilderte die 23-Jährige.

Im Laufe der Vernehmung wurde deutlich, dass einige Teile der polizeilichen Vernehmung überhaupt nicht zu Aussagen und Wissen des Mädchens passten - offensichtlich waren ganze Textbausteine in der Vernehmung nicht von ihr. Ähnliche eindeutige Mängel in der Ermittlungsarbeit traten auch bei der Befragung anderer Zeugen zutage. Zudem schilderte die Zeugin, dass sie grob von einer Polizeibeamtin mitgezerrt und angeschrien worden sei, ob es sich bei dem nun Angeklagten um den Täter handle. In dieser Situation habe sie einfach "Ja" gesagt.

Angeklagter deckt Täter

Ihre Freundin bestätigte, sie kenne denjenigen aus der Männergruppe, der das Opfer getreten habe. Eben dieser 21-Jährige, ein Freund des Angeklagten, wurde anschließend befragt. Er berief sich auf eine drogeninduzierte psychische Erkrankung, die mit Panikattacken einhergehe. Weil sich in jener Nacht Ärger angebahnt habe, sei ihm schwarz vor Augen geworden. Als er wieder zu sich gekommen sei, habe das Opfer schon auf dem Boden gelegen.

Der Angeklagte beteuerte derweil, es liege eine Verwechslung vor. Er habe das Opfer nicht geschlagen, sondern das Geschehen beobachtet. Verstockt räumte er ein, er wisse, wer der Täter ist, könne es aber nicht sagen, weil er sonst Repressalien zu befürchten habe.

"Nach der Beweisaufnahme auf Basis einer sehr schlechten Ermittlungsarbeit der Polizei ist nichts mehr klar", stellte die Staatsanwältin fest. Weder der Angeklagte noch die Zeugen hätten ein gutes Bild abgegeben, meinte Richterin Wagner. Der Angeklagte habe dem Gericht bewusst Wissen vorenthalten, und die Zeugen stünden so unter dem Eindruck des Erlebten, dass sich tatsächliche Erinnerung mit Zusammengereimtem vermische. "Keine wollte lügen. Aber in einer solchen emotional belastenden Situation, wenn man das erste Mal Gewalt miterlebt, spielt das Hirn einem oftmals einen Streich", meinte Wagner.

Man könne dem Angeklagten die Tat nicht nachweisen. Deshalb sprach Wagner ihn frei. "Die Lage ist nicht aufklärbar", so das unbefriedigende Fazit.