Die Bösinger Straße gerät in den Fokus des gesamten Gemeinderats. Foto: Pfannes Foto: Schwarzwälder-Bote

Landessanierungsprogramm: Mit Aufnahmeantrag geht es los / Finanzkraft der Gemeinde spielt eine Rolle

Bösingen (apf). Der Bösinger Gemeinderat setzt ein Vorhaben seiner November-Klausurtagung um, als er einstimmig den Aufnahmeantrag für das Landessanierungsprogramm 2018 stellt.

Er soll für das Gebiet Bösinger Straße in Herrenzimmern gelten, etwa vom Dunninger Weg Richtung Kirchstraße. Die genauen Abschnitte werden noch vorgestellt und bestimmt. Es muss kein zusammenhängendes Gebiet sein. Dabei arbeitet die Gemeinde mit der Stadtentwicklung Südwest (Steg) zusammen.

Ein Antragstellen für beide Ortsteile wäre möglich, so Bürgermeister Johannes Blepp auf Nachfrage, aber laut Auskunft der Steg nicht unbedingt zielführend, da es sehr selten vorkomme, dass zwei Ortsteile gleichzeitig bedient werden können. Und in der Bösinger Straße drücke der Schuh am meisten, fasst der Schultes zusammen.

Die andere Seite ist die Finanzkraft der Gemeinde selbst. Sie muss sich fragen, was sie bei den Zuschussanträgen leisten kann. Land und Gemeinde gewähren bei gewissen Vorhaben von privater und von kommunaler Seite Zuschüsse.

Der nun gefasste Beschluss beinhaltet Ausgaben von etwa 12 000 Euro: 3600 Euro netto der Antrag an sich, 7900 Euro netto ein Gemeindeentwicklungskonzept und etwa 400 Euro für das Leerstandskataster, das Erfassen von Leerständen und der sanierungsbedürftigen Substanz in Bösingen-Ort. Dieses werde für den ELR-Antrag (Entwicklungsprogramm Ländler Raum) für die Herrenzimmerner Straße 17 (Schaffung von zwei Wohnungen) benötigt.