Eine Polizeistreife war am Freitagmorgen in Lahr in einen Unfall verwickelt. Die Beamten waren zu einem bewaffneten Überfall gerufen worden. Vor Ort stellte sich aber alles ganz anders dar. Foto: Polizei

Bei der Anfahrt zu einer vermeintlichen Notlage baute ein Streifenwagen am Freitagmorgen in Lahr einen Unfall. Dabei war alles nur ein fragwürdiger Scherz.

Der Anruf eines Anwohners alarmierte am Freitagmorgen gegen 8 Uhr die Polizei. Der Mann, der sich laut Polizei regelrecht in Schockzustand befand, meldete mehrere maskierte Personen, die ein Wohnhaus in der Werderstraße stürmten.

 

Das sorgte wiederum bei der Polizei für höchste Alarmstufe: Aufgrund der zunächst unklaren Lage und der Möglichkeit eines bewaffneten Angriffs musste man von einer akuten Gefahrensituation ausgehen, teilte das Präsidium mit. Mehrere Streifenbesatzungen sausten daraufhin zum Einsatzort – mit üblen Folgen: Bei der Anfahrt krachte es auf der Kreuzung Alte Bahnhofstraße/Tiergartenstraße. In den Unfall waren ein Streifenwagen und ein VW-Transporter verwickelt.

Die Beamten des Polizeireviers Lahr gingen indes weiterhin von einer „Echtlage“ aus und trafen vor Ort tatsächlich auf maskierte Männer. Allerdings: Sie stellten fest, dass es sich bei der Gruppe um Freunde handelte, die einen Junggesellenabschied inszenierten – inklusive Maskierung und Überraschungsaktion für den Bräutigam. Die Polizisten sprachen ein paar ernste Worte mit den Männern, um ihnen zu verdeutlichen, was sie alles mit ihrem „Scherz“ ausgelöst hatten.

„Tatsächlich hatte zu keiner Zeit eine Bedrohungssituation bestanden“, hebt die Polizei in ihrem Bericht hervor. Dennoch gehe man bei Meldungen über vermeintlich bewaffnete Personen stets von einer Ernstlage aus und treffe die entsprechenden Maßnahmen.

Die Polizei weist in ihrer Meldung eindringlich darauf hin, „dass auch gut gemeinte Überraschungen missverstanden werden können, unnötige Großeinsätze zur Folge haben und zu Gefahrensituationen für alle Beteiligten führen können“.

Nun werde geprüft, ob die Gruppe die Kosten für den Einsatz tragen muss.