Feuerwerk zum Finale des Balinger Volksfestes: Das Abbrennen von Silvesterkrachern in der Innenstadt ist umstritten und wird in der nächsten Gemeinderatssitzung diskutiert. Foto: Roland Beck

Laut, teuer, gefährlich: Feuerwerks-Gegner fordern ein Knallverbot in der Balinger Innenstadt. Die rechtlichen Möglichkeiten dafür sind eng gesteckt.

Bereits rund um den Jahreswechsel 2024/2025 haben sich Grüne und SPD im Balinger Gemeinderat stark gemacht für ein Feuerwerksverbot in der Innenstadt. In der Sitzung des Gremiums kommenden Dienstag, 25. November, steht das Thema erneut auf der Agenda. Die Verwaltung wird eine rechtliche Einordnung geben – diese dürfte die Feuerwerksgegner nicht sonderlich erfreuen.

 

Für die einen ist es eine bunte und farbenprächtige Tradition, ohne die Silvester nur halb so schön wäre. Andere sehen im Abbrennen von Raketen und Böllern eine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt sowie eine übertriebe Produktion von Müll.

Dominik Ochs für ein Verbot von Feuerwerk in der Innenstadt

Besonders SPD-Stadtrat Dominik Ochs hatte sich bereits kurz nach seiner Wahl in den Gemeinderat die Einbringung einer Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt auf die Fahne geschrieben und im Januar 2025 die Debatte im Gremium entfacht.

Schon damals diskutierte der Rat ein mögliches Verbot, und schon damals sah Ordnungsamtsleiter Timo Luppold nur wenig Chancen, dass dieses umgesetzt werden kann.

Die Stadtverwaltung hat sich den Sachverhalt nun noch mal genauer angeschaut und eine rechtliche Einordnung erarbeitet. Diese will die Stadt dem Gremium am Dienstag präsentieren, unsere Redaktion schaute bereits in die vorliegenden Unterlagen rein.

Generell, so ist zu erfahren, stelle das Verbot des Abbrennens von Silvesterkrachern einen Eingriff in das Grundgesetz dar – dem Grundsatz der allgemeinen Handlungsfreiheit. Wenn man daran rütteln möchte, muss der Gesetzgeber entsprechende Eingriffsregelungen schaffen.

Voraussetzung für Verbot nicht erfüllt

Um es vorweg zu nehmen: Die Stadtverwaltung sieht laut Beschlussvorlage die Voraussetzungen für ein Abbrennverbot von Raketen und Co. für die gesamte Innenstadt nicht erfüllt.

Die Gesetzeslage sieht demnach zwar vor, dass in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen nicht geböllert werden darf.

Bei einer normalen Stadtbebauung, wie sie in Balingen gegeben ist, könne nicht von einer besonderen Brandempfindlichkeit ausgegangen werden. „Hier unterscheiden wir uns auch von historischen Städten mit sehr alter und historischer Bausubstanz, die ein entsprechendes Verbot in der Vergangenheit verfügt haben“, heißt es.

Unter der nicht klar definierten „unmittelbaren Nähe“ verstehe man üblicherweise einen Radius von etwa 200 Metern, erläuterte in der Januarsitzung bereits Ordnungsamtsleiter Luppold. Damit ist der Marktplatz eigentlich tabu.

Gemeinderat diskutiert das Thema am Dienstag

Ein generelles Verbot ist theoretisch zudem über die sogenannte polizeiliche Generalklausel möglich. Doch auch dieser Ansatz droht als Rohrkrepierer zu enden. Laut Verwaltung „müsste eine Gefahrenlage vorherrschen, welche einen Schaden mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten lassen müsste“.

Mutwillige Angriffe auf Dritte und Einsatzkräfte in der Vergangenheit wären zum Beispiel eine Voraussetzung. „Dies ist glücklicherweise bislang bei uns noch nicht der Fall gewesen“, heißt es. Das Polizeirevier Balingen berichtete demnach auf Nachfrage der Stadt, dass das Personenaufkommen im innerstädtischen Bereich gering gewesen ist.

Im Ergebnis geht die Stadt also davon aus, dass „eine Entscheidung über ein Verbot des Abbrennens von privaten Silvesterfeuerwerken nicht durch den Gemeinderat herbeigeführt werden kann“. Kommende Woche dürfte das Gremium über diese Einschätzung noch diskutieren, dann stellt sich raus, ob die Lunte für ein Verbot noch glimmt oder erloschen ist.