Feuerwerkskörper in allen Formen und Größen. Dieses Jahr darf in Deutschland nur Kleinstfeuerwerk verkauft werden – keine Raketen, keine Böller. Foto: Pixabay

Feuerwerks-Verkauf ist an Silvester wegen der Pandemie in Deutschland verboten. Manch ein Blumberger überlegt sich da vielleicht, sich in der Schweiz mit Böllern einzudecken. Doch es gilt, die Regeln für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern zu beachten.

Blumberg/Schweiz - Krach, peng, bumm: Ein Silvesterfeuerwerk gehört für viele zum Start ins neue Jahr dazu. Dieses Mal wird es voraussichtlich spärlich ausfallen, da es hierzulande kein Feuerwerksmaterial zu kaufen gibt. Ausgenommen von dem in ganz Deutschland gültigen Verbot ist lediglich Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1. Dazu gehören beispielsweise Knallerbsen, Bengalfeuer, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen. Allerdings gibt es dieses auch nicht überall zu kaufen – die Supermarkt-Kette Edeka hatte sich beispielsweise aus Gründen des Tierschutzes bereits vor der Pandemie aus dem Silvestergeschäft zurückgezogen und hat auch dieses Jahr kein Kleinst- oder Tischfeuerwerk im Angebot.