Sammelcontainer des Abfallwirtschaftsbetriebs. Der will illegal aufgestellte Container schnell entfernen können. Foto: AWB Foto: Schwarzwälder-Bote

Abfallwirtschaftsbetrieb sammelt 1600 Tonnen Kleider / Regierungspräsidium stützt Umgang mit anderen Sammlern

Böblingen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Böblingen hat im vergangenen Jahr rund 1600 Tonnen Altkleider eingesammelt. Dadurch wurden rund 800 000 Euro eingenommen. Das Regierungspräsidium sieht das verhängte Sammelverbot für Private indes als rechtens an.

Im Kampf um das lukrative Altkleidergeschäft hat der Kreis Böblingen Rückendeckung erhalten: Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Rechtsauffassung des Landratsamtes beim Umgang mit privat organisierten Altkleidersammlern gestützt. Diese hatten zuvor Widerspruch gegen das Verbot ihrer Sammlungen eingelegt.

"Ich bin froh, dass das Regierungspräsidium unsere Einschätzung teilt", erklärt Martin Wuttke, der Erste Landesbeamte des Landkreises Böblingen. "Das stimmt uns optimistisch für das weitere Verfahren vor dem Verwaltungsgericht."

Das Landratsamt hatte private Sammlungen von Altkleidern im Landkreis untersagt, um dem Wildwuchs von Altkleider-Containern im gesamten Kreis entgegenzusteuern. Als Abfälle aus privaten Haushalten, so die Auffassung des Landratsamtes, seien gebrauchte Kleider und Schuhe dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – in Baden-Württemberg den Stadt- und Landkreisen – zu überlassen. "Diese Rechtsauffassung werden wir auch im weiteren Verfahren vertreten", ergänzt Wuttke.

Die vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Kreises organisierte Sammlung von Altkleidern erweise sich als Erfolg, heißt es aus dem Landratsamt. "Mit rund 260 Containern im Kreisgebiet können wir ein flächendeckendes Angebot machen, dass von den Bürgern sehr gut angenommen wird", erläutert Wolfgang Bagin, der Werkleiter des AWB.

Die Einnahmen von rund 800 000 Euro im vergangenen Jahr würden dazu beitragen, den Gebührenzahler zu entlasten. Auch das Regierungspräsidium Stuttgart habe in seiner Entscheidung festgestellt, dass private Sammlungen die Gebührenstabilität gefährden und solche Sammlungen deshalb dem öffentlichen Interesse entgegen stünden. Zudem komme ein Teil der Einnahmen auch dem DRK zu gute, dessen Container vom Landkreis angemietet wurden.

Der AWB schließe derzeit Vereinbarungen mit den Gemeinden, um leichter gegen illegal aufgestellte Altkleidercontainer an den Sammelstandorten des AWB vorgehen zu können.

"Wir wollen unsere Standorte für Glas-, Papier- und Altkleidercontainer exklusiv von den Gemeinden überlassen bekommen", so Bagin. Dann könnten illegal aufgestellte Container, deren Erlöse nicht dem Gebührenzahler zu Gute kommen, durch den AWB entfernt werden. Außerdem sorge der AWB dafür, dass die Standplätze sauber seien und dort abgelagert Müll zügig entfernt werde.

Bagin verspricht: "Wir tragen so zu mehr Sauberkeit in den Städten und Gemeinden bei."