Dem Angeklagten droht eine lange Haftstrafe. Foto: Michael Werndorff

Die Verteidigung des Femizid-Beschuldigten hat einen Freispruch von der Mordanklage gefordert.

Die Verteidigung hat von Notwehr gesprochen. Die Störung des Totenfriedens bestritt sie vor dem Strafgericht in Muttenz hingegen nicht.

 

Dafür sei er mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zu bestrafen, sagte Verteidigerin Sine Selman im Plädoyer. Eventualiter könne der 43-jährige Familienvater für einen Notfallexzess insgesamt drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Eine Skrupellosigkeit oder ein Tatmotiv seien nicht erstellt, was für einen Mord notwendig wäre.

Der zweite Verteidiger Christian von Wartburg sagte, man müsse auch der Hypothese eines Messerangriffs der Ehefrau und einer Notwehr des Beschuldigten nachgehen. Es könne am Tattag 13. Februar 2024 möglicherweise zu einer „situativen Eskalation“ zwischen dem Ehepaar gekommen sein. Es „eindeutig möglich“ und vereinbar mit den rechtsmedizinischen Spuren, dass der Beschuldigte mit einem Messer angegriffen wurde und sich dann mit einem Würgegriff gewehrt habe – eine lebensgefährliche Reaktion, wie der Anwalt einräumte. Ein planmäßiges Vorgehen seines Mandanten sei nicht bewiesen.

Nicht vorbestraft

Von Wartburg wies darauf hin, dass sein Mandant nicht vorbestraft ist. Da er nicht verurteilt ist, dürfen die Aussagen seiner Ex-Freundin nicht verwendet werden. Es sei somit nicht erstellt, dass sein Mandant schon vorher ein gewalttätiger Mann war. Es sei nicht plausibel, dass er nach dem Ehestreit an jenem Februartag plötzlich zum Mörder werde. Verteidigerin Selman ging auf die Vorgeschichte des Paares ein. Das Umfeld habe den Beschuldigten „engagierten, liebevollen und fürsorglichen Vater“ beschrieben. Wie könne es sein, dass er von einem Moment auf den anderen alles aufs Spiel setzte?

Keine Mordabsicht

Unbestritten vom 43-jährigen Beschuldigten ist, dass die Frau „unter seiner Hand“ starb. Aus seiner Sicht und der Verteidigung geschah dies jedoch nicht mit Mordabsicht, sondern in einem „Abwehrchaos“ – ein Begriff, den die Staatsanwaltschaft als Euphemismus kritisierte. Das ebenfalls unbestrittene und zu verurteilende Nachtatverhalten, also die Zerkleinerung der Leiche, zeige zwar Vertuschung, jedoch nicht automatisch Skrupellosigkeit, mit der sich Mord begründen lasse, sagte Verteidiger Christian von Wartburg.

Die Staatsanwaltschaft forderte hingegen eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes und Störung des Totenfriedens. Dies soll in Begleitung einer ambulanten Maßnahme erfolgen. Die Staatsanwältin wies in ihrem Plädoyer die Notwehr-Darstellungen des Beschuldigten zurück. Gerichtsmedizinisch sei erstellt, dass er seine Ehefrau erdrosselt habe. Ein Messerangriff von ihr auf ihn sei widerlegt.