Im unbegleiteten Freigang hat Raphael M. im August 2024 am Nasenweg in Basel eine 75-jährige Rentnerin, die Nachbarin seines Vaters, getötet.
Ein 33-Jähriger Schweizer muss sich ab Mittwoch wegen eines Mordes im August 2024 in Basel vor Gericht verantworten. Er befand sich zur Tatzeit auf einem Freigang aus der Psychiatrie, in die er eingewiesen worden war, nachdem er 2014 in der gleichen Nachbarschaft zwei Menschen getötet hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, am 8. August 2024 in einem Haus am Nasenweg im Basler Breite-Quartier eine 75-jährige Frau brutal mit einem Messer getötet zu haben.
Laut Anklage sei er dabei „kaltblütig“ und „ohne jegliche menschliche Regung“ vorgegangen. Das Messer beschaffte sich der Beschuldigte am Wohnort seines Vaters, wie es in der Anklageschrift heißt. Dem Opfer sei er danach im Treppenhaus begegnet und habe es nach einem kurzen Gespräch mit dem Messer „ohne Vorwarnung“ attackiert. Die Frau sei kleiner als er sowie „chancen- und ahnunglos“ gewesen. Die Staatsanwaltschaft suchte im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung mit Fahndungsfoto nach dem Beschuldigten.
Nachdem ein Hinweis aus der Bevölkerung eingegangen war, wurde der damals 32-Jährige am Tag nach der Tat am Unteren Rheinweg von der Polizei festgenommen. Gemäss Anklage ist der Beschuldigte geständig. Die Tat wurde verübt, als sich der Beschuldigte auf einem unbegleiteten Freigang von den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) befand. Dort absolvierte er seit Jahren eine stationäre Maßnahme und wurde wegen Schizophrenie behandelt.
Bereits zwei Frauen getötet
Das Strafgericht hatte die Maßnahme im September 2015 verhängt, nachdem der Mann im November 2014 bereits zwei Frauen in der gleichen Nachbarschaft getötet und einen Mann schwer verletzt hatte. Ein damaliges psychiatrisches Gutachten hatte die psychische Erkrankung des Beschuldigten in Zusammenhang mit der Tat gebracht und ihm eine erhebliche Rückfallgefahr attestiert.
Straftatbestand für mehrfachen Mord erfüllt
Gemäß Urteil des Strafgerichts aus dem Jahr 2015 habe der heute 33-Jährige damals die Straftatbestände des mehrfachen Mordes und des versuchten Mordes erfüllt. Allerdings war er wegen seiner schwerwiegenden psychischen Erkrankung für schuldunfähig befunden und statt einer Strafe in den UPK therapiert worden.
Trotz rückkehrenden Symptomen wurde der Therapieverlauf von den UPK als positiv betrachtet und es waren dem heute Beschuldigten in der Tendenz immer mehr Freiheiten gewährt worden, wie einem Untersuchungsbericht vom Mai 2025 von Berater Andreas Werren und dem forensischen Psychiater Frank Urbaniok zu entnehmen ist. Zu diesen Freiheiten hätten auch zunächst begleitete, danach unbegleitete Freigänge gehört.
Wahnhafte Nebenrealität
Werren und Urbaniok kamen zum Schluss, dass die Behandlungen und Einschätzungen durch die UPK „fachlich nachvollziehbar und von guter Qualität waren“. Vergleichbare Institutionen hätten wohl ähnlich gehandelt. Die Problematik des Falls sei vielmehr in seiner Besonderheit zu verorten. Die Gutachter schreiben von einem unscharfen Deliktmechanismus. Das Gutachten vom März komme indes zum Schluss, dass der Beschuldigte unabhängig von seinen sichtbaren Symptomen von einer wahnhaften Nebenrealität betroffen sei.
In diese habe er Elemente aus dem Fantasy- und Spielebereich eingearbeitet, woraus sich eine wahnhafte Logik ergeben habe, gemäss derer mit der Tötung von realen Personen Aufträge erfüllt oder Konflikte gelöst werden könnten. Der Prozess ist auf drei Tage angesetzt.