Der geplante Mord an einem Schuljungen versetzte Basel in einen Zustand der Fassungslosigkeit. Foto: Michael Werndorff

Nachdem eine Seniorin einen siebenjährigen Jungen in Basel ermordete, verlangt sie vor dem Schweizer Bundesgericht die Urteilsaufhebung.

Das Schweizer Bundesgericht tritt nicht auf ein wirres Gesuch einer wegen Mordes verurteilten Seniorin ein. Sie verlangte wegen eines angeblichen Verfahrensbetrugs eine Urteilsaufhebung und forderte vom Gericht, kollektiv in den Ausstand zu treten. Sie hatte 2019 in Basel einen siebenjährigen Bub getötet.

 

Das Bundesgericht veröffentlichte das Urteil mit der Ablehnung ihres Gesuchs am Montag. Die Seniorin wurde im Jahr 2020 vom Basler Strafgericht wegen Mordes verurteilt. Da sie aus psychiatrischen Gründen als schuldunfähig gilt, wurde sie verwahrt. Das Appellationsgericht lehnte zwei Jahre später eine Berufung ab und auch beim Bundesgericht blitzte sie danach mit einer Beschwerde ab. Im September 2025 meldete sich die Verwahrte erneut beim höchsten Schweizer Gericht in Lausanne aufgrund des Maßnahmen-Verfahrens gegen sie. Sie behauptete, dass dieses wegen eines „Verfahrensbetrugs“ fehlerhaft sei, weshalb die beiden kantonalen Urteile aufgehoben werden müssten.

Das Bundesgericht nahm ihre Eingabe nicht als Beschwerde wegen Verfahrensbetrugs, sondern als Revisionsgesuch an. Daraufhin verlangte die Seniorin bei der Schweizerischen Bundesversammlung, dass das Bundesgericht in den Ausstand treten und ein „Sonder-Generalbundesanwalt“ übernehmen soll, wie es im schriftlichen Urteil heißt. Das Bundesgericht hielt fest, dass eine Betrugsverfahrens-Beschwerde gesetzlich gar nicht vorgesehen ist. Daher könne es nicht darauf eintreten. Zudem könne ein Ausstandsgesuch nicht gegen ein ganzes Gericht „in globo“ erhoben werden.

Junge stirbt am Tatort

Die damals 75-jährige Seniorin stach am 21. März 2019 beim St. Galler-Ring mit einem Messer auf den Grundschüler ein. Er erlag noch am Tatort seinen Verletzungen. Vor Gericht begründete die Frau ihre Tat mit ihrem zuvor jahrelangen Streit mit den Behörden. Gemäß Gutachten leidet sie an einer schwerwiegenden wahnhaften Störung, namentlich einem Querulantenwahn. Dieser habe sich seit dem Jahr 1977 fortschreitend entwickelt und sei in drei psychiatrischen Gutachten diagnostiziert worden.

Mehr als 42 Jahre lang hat die Frau wahnhafte Briefe an verschiedene Behörden geschrieben. Dabei hatten diese über die Jahre hinweg an Häufigkeit und Intensität zugenommen. Ab dem Jahr 2002 war in ihnen häufig von Mord die Rede, wie während der Gerichtsverhandlung zu erfahren war.

Bluttat sorgt für Bestürzung

In den Jahren 2003 und 2005 wurde die Angeklagte im Rahmen von fürsorgerischen Freiheitsentzügen jeweils für einige Wochen stationär psychiatrisch behandelt. Auch war mehrmals gegen sie wegen Gewalt und Drohung gegenüber Behörden und Beamten ermittelt worden. Die Tat sorgte für Bestürzung und Fassungslosigkeit. Heimtückisch und in direkter Tötungsabsicht hat sich die Seniorin dem ihr unbekannten Kind von hinten genähert, wie aus der Anklageschrift zum Fall hervorging. Als der völlig ahnungslose Bub weniger als einen Meter vor ihr gestanden sei, habe sie ihn ohne jegliche Skrupel von hinten mit einem Küchenmesser erstochen. Danach sei sie vom Tatort weggegangen.