Der mutmaßliche Täter sitzt hinter Gittern (Symbolbild). Foto: Michael Werndorff

Während eines unbegleiteten Freigangs soll ein an Schizophrenie erkrankter Mann eine Seniorin erstochen haben. Im Dezember findet der Prozess vor dem Basler Strafgericht statt.

Der Mordfall im Basler Nasenweg im August vergangenen Jahres hatte für großes Aufsehen gesorgt. Denn: Der mutmaßliche Täter musste sich schon in der Vergangenheit für einen Doppelmord verantworten. Der Beschuldigte leidet an Schizophrenie und hat eine Seniorin während eines unbegleiteten Freigangs ermordet. Ab dem 17. Dezember wird der Fall am Strafgericht Basel-Stadt verhandelt. Ein Gutachten attestiert ihm Schuldunfähigkeit.

 

Stresstest für Basler Behörden

Für den sogenannten Maßnahmenvollzug psychisch kranker Gewalttäter ist der Fall ein Stresstest, denn unmittelbar kam die Frage auf, ob die Basler Behörden versagt hatten. Eine externe Untersuchung sollte Klarheit bringen. Die Verfasser hielten fest, dass während der Behandlung in den Universitären Psychiatrischen Kliniken das Rückfallrisiko nicht angemessen erkannt wurde. Der Grund: Ein Teil der verdeckten Problematik in diesem Fall sei während zehn Jahren im Maßnahmenvollzug, in denen sich im Verhalten des mutmaßlichen Täters keinerlei Anzeichen oder Probleme gezeigt hätten, unerkannt geblieben.

Der Auslöser, der den Beschuldigten zu seinen Taten trieb, ist laut Bericht demnach unscharf geblieben. Eine Folge dieser Unschärfe sei es, dass eine mögliche Verknüpfung des Tatorts mit dem Wahnsystem des Täters nicht berücksichtigt wurde, so die Expertenmeinung. Der Untersuchungsbericht beschreibt eine unabhängige Nebenrealität des Täters ohne erkennbare Symptome.

Opfer war ahnungslos

Die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft hatte nach der Tat eine Sonderkommission eingesetzt. Diese konnte nach intensiven Ermittlungen den mutmaßlichen Täter identifizieren und im Zuge einer Öffentlichkeitsfahndung bereits einen Tag nach der Tat festnehmen.

Jetzt liegt auch die Anklageschrift vor: Demnach soll der Beschuldigte auf die 74-jährige Frau mit mehreren Messerstichen „wortlos“ und „ohne menschliche Regung“ eingestochen haben, wie „20 Minuten“ aus der Anklageschrift zitiert. Die „körperlich kleinere, chancen- und ahnungslose“ Nachbarin seines Vaters verblutete noch am Tatort in ihrem Wohnhaus, wo der Beschuldigte bereits im Jahr 2014 einen Doppelmord begangen hatte.

Den Beschluss, die 74-jährige Frau zu töten, soll der Mann eigenen Aussagen zufolge bereits 2014 gefasst haben. Damals hätten ihn Dämonen und Geister „wissen lassen, dass er 2014 die falsche Frau getötet hatte und er diesen Fehler zwingend zu korrigieren habe, ansonsten drohe ihm erhebliches Leid“. Die Anklage geht denn auch davon aus, dass er am 8. August diesen Plan in die Tat umsetzen wollte.

Gesuchter wurde schnell gefasst

Nach der Tat habe sich der Mann im St. Jakob-Park neue Kleidung und Schuhe besorgt und soll in einem Waldstück in der Nähe des Dreispitz die Nacht verbracht haben. Vor seiner Festnahme habe er noch versucht, im Basler Rotlichtviertel Unterschlupf zu finden. Seine Bitte, für 1000 Franken einen Monat lang bei einer Prostituierten schlafen zu dürfen, soll sie ausgeschlagen haben.

Mutmaßlicher Täter soll schuldunfähig sein

Dem Gutachten zufolge ist der Täter schuldunfähig und therapieresistent, da er sich „gegenüber den Therapeuten nicht hinreichend zu öffnen vermag“. Ob mit einer geeigneten, medikamentösen und anderen Behandlung eine Therapierbarkeit erreicht werden könne, sei zum Zeitpunkt der Begutachtung noch unklar, heißt es in der Anklageschrift.

Die Therapieresistenz führen die Experten auf Versäumnisse zurück: So soll bei der Erstdiagnose im Jahr 2009 mehrere Jahre lang keine geeignete Behandlung in die Wege geleitet worden sein. Und: Sowohl der mutmaßliche Täter als auch seine Eltern sollen sich gegen eine Therapie gewehrt haben. Der Anklageschrift ist weiter zu entnehmen, dass der Gutachter das letzte Gespräch mit Trennscheibe führen musste. Der Beschuldigte sei nämlich zu „unberechenbar“ geworden. Das Gerichtsverfahren ist für die Dauer von drei Tagen angesetzt.