Die Verwahrung eines 33-Jährigen in Basel ist rechtskräftig. Der Mann hatte im Wahn drei Menschen getötet.
Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilte den 33-Jährigen im Dezember 2025 zu einer ordentlichen Verwahrung, nachdem er im August 2024 am Nasenweg eine Frau mit einem Messer getötet hatte. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Mann aufgrund einer psychischen Störung weitere Taten dieser Art begehen könnte.
Eine bedingte Entlassung aus der ordentlichen Verwahrung sei zwar möglich, in diesem Fall jedoch nach gegenwärtigem Kenntnisstand unwahrscheinlich, so das Urteil.
Stationäre Maßnahme
Der Verurteilte war zuvor im Rahmen einer stationären Maßnahme therapiert worden, nachdem er bereits 2014 im selben Quartier zwei Frauen getötet und einen Mann schwer verletzt hatte.
Bei einem Freigang aus der Psychiatrie suchte er zehn Jahre später den Nasenweg wieder auf und wurde rückfällig. Der Mann leidet an einer paranoiden Schizophrenie mit visuell-halluzinatorischem Erleben und nimmt eine Nebenrealität wahr, wie der psychiatrische Gutachter im Dezember vor Gericht erklärte. Er gewähre aber anderen keinen Einblick in diese Nebenrealität und gelte derzeit als therapieresistent. Der genaue Deliktmechanismus bleibe unklar.
Ohne menschliche Regung
Bei der Tötung im August 2024 sei der Täter „kaltblütig“ und „ohne jegliche menschliche Regung“ vorgegangen, hieß es in der Anklageschrift. Das Messer beschaffte sich der Beschuldigte am Wohnort seines Vaters.
Dem Opfer sei er danach im Treppenhaus begegnet und habe es nach einem kurzen Gespräch mit dem Messer „ohne Vorwarnung“ attackiert. Die Frau sei kleiner als er sowie „chancen- und ahnunglos“ gewesen. Die Staatsanwaltschaft suchte im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung mit Fahndungsfoto nach dem Beschuldigten. Nachdem ein Hinweis aus der Bevölkerung eingegangen war, wurde der damals 32-Jährige am Tag nach der Tat am Unteren Rheinweg von der Polizei festgenommen.
Täter verantwortlich
„Wenn etwas Schreckliches passiert, kommt immer die Frage, ob man es hätte verhindern können. Das war auch hier der Fall“, sagte Dominik Kiener, Präsident der Fünferkammer des Strafgerichts, während der Urteilsbegründung vergangenen Dezember. Aus Sicht des Gerichts habe man die Taten des Mannes verhindern können. Dem Straf- und Maßnahmenvollzug und den UPK könnten keine Vorwürfe gemacht werden dafür, dass sie nicht erkannt hätten, was man heute wisse, so Kiener. Dem Täter sagte er: „Sie sind verantwortlich, und niemand sonst.“ Trotz rückkehrenden Symptomen wurde der Therapieverlauf von den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) als positiv betrachtet und es waren dem Täter in der Tendenz immer mehr Freiheiten gewährt worden, wie einem Untersuchungsbericht vom Mai 2025 von Berater Andreas Werren und dem forensischen Psychiater Frank Urbaniok zu entnehmen ist. Zu diesen Freiheiten hätten auch zunächst begleitete, danach unbegleitete Freigänge gehört.
Fachlich nachvollziehbar
Werren und Urbaniok kamen zum Schluss, dass die Behandlungen und Einschätzungen durch die UPK „fachlich nachvollziehbar und von guter Qualität waren“. Vergleichbare Institutionen hätten wohl ähnlich gehandelt. Die Problematik des Falls sei vielmehr in seiner Besonderheit zu verorten.
Die Gutachter schreiben von einem unscharfen Deliktmechanismus. Das heißt, man habe bis zum psychiatrischen Gutachten vom März 2025 nicht gewusst, welche Symptome der Schizophrenie den Beschuldigten vor elf Jahren und gegebenenfalls zuletzt wie zum Töten bewegt hatten.
Weil den Taten im 2014 erkennbare Symptome vorangegangen waren, habe man diese als Warnzeichen für einen Rückfall betrachtet.
Fantasy- und Spielebereich
Das Gutachten vom März 2025 komme indes zum Schluss, dass der Beschuldigte unabhängig von seinen sichtbaren Symptomen von einer wahnhaften Nebenrealität betroffen sei.
In diese habe er Elemente aus dem Fantasy- und Spielebereich eingearbeitet, woraus sich eine wahnhafte Logik ergeben habe, gemäß derer mit der Tötung von realen Personen Aufträge erfüllt oder Konflikte gelöst werden könnten, so die Experten.