Der wegen versuchten Mordes Angeklagte betrat mit Krücken den Gerichtssaal. Foto: Wolff

Der Prozessauftakt zu einem versuchten Mord in Oberndorf brachte bisher wenig Klarheit über das wirkliche Tatgeschehen. Neben Verständnisproblemen standen auch Alkohol und psychische Probleme im Fokus.

Im Landgericht Rottweil hat am Dienstag das Verfahren gegen einen 46-Jährigen begonnen, dem vorgeworfen wird, im Februar 2024 versucht zu haben, seine Ehefrau mit mehreren Messern zu töten. Der Angeklagte betrat den Gerichtssaal in gebückter Haltung, gestützt auf einen Krückstock und begleitet von zwei Justizbeamten

 

Mordversuch im Morgengrauen

Laut Anklage kam es am 18. Februar gegen 4.45 Uhr in der gemeinsamen Wohnung in Oberndorf zu dem Angriff. Zunächst sei der Mann ins Schlafzimmer seiner Frau gekommen und habe einen Streit begonnen. Kurz darauf soll er mit einer Machete zurückgekehrt sein, um sie mit den Worten „Jetzt zeige ich es dir“ anzugreifen.

Die Frau konnte den Angriff abwehren und dem Angreifer die 50 Zentimeter lange Machete entreißen. Doch damit war der Alptraum nicht vorbei. Laut Anklage griff der Mann anschließend mit einem weiteren Küchenmesser an und versuchte, seiner Frau in den Bauch zu stechen. Auch diesen Angriff konnte sie abwehren, indem sie ihren Mann an den Handgelenken packte. Schließlich flüchtete die Frau in ein Badezimmer, während ihr Mann erneut, diesmal mit vier Messern in den Händen auftauchte.

Verletzung an einem Finger musste genäht werden

„Es war ein Alptraum“, schilderte die Frau, die als Nebenklägerin auftritt. Durch die Abwehr der Angriffe zog sie sich mehrere Schnittverletzungen zu, eine Verletzung an einem Finger musste genäht werden. Der Staatsanwalt wirft dem Angeklagten versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vor.

Zum Tatgeschehen schwieg der Angeklagte am ersten Verhandlungstag. Jedoch äußerte er sich bereitwillig zu seiner Person und schilderte, wie er als Kind aus Kasachstan nach Deutschland kam. Er sei ungelernter Arbeiter, die Ehe mit seiner Frau bestehe seit 2003, das Paar habe zwei Kinder. Mehrfach betonte er, dass er nicht übermäßig Alkohol trinke – eine Aussage, die von seiner Frau stark bestritten wurde.

„Er hat manchmal eine Flasche Wodka am Tag getrunken“, erklärte die Ehefrau. Sie beschrieb ihn als gewalttätig, besonders unter Alkoholeinfluss. „Er hat mich gewürgt und oft angeschrien“, erzählte sie. Auch den Kindern gegenüber soll er aggressiv gewesen sein, besonders die Tochter habe unter seiner Gewalt gelitten. Dass sie unglücklich in der Ehe war, sprach sie mehrfach an. Sie erinnerte sich an einmal, als sie gegangen sei und bei ihrer Mutter gewohnt habe nach einem Streit. „Am nächsten Tag bin ich hingefahren, um die Sachen zu holen, und dann habe ich einen Strick gesehen, den er in der Wohnung aufgehängt hat. Er tat mir leid“, darum sei sie dageblieben.

Psychische Belastungen und Widersprüche

Die Aussagen der Geschädigten nahm der Beklagte beinahe regungslos hin. Er starrte die meiste Zeit in die Luft, und manchmal gab es ein leichtes Grinsen auf den Lippen des Angeklagten. „Er war ein Alptraum von Wodka, Schlägereien und Aggression“, sagte die Frau. An dem Tattag habe sie zudem eine Wohnung angeschaut, weil sie sich scheiden lassen wollte und eine neue Unterkunft gesucht habe. Ihr Mann habe von dem Vorhaben nichts gewusst.

Doch so klar wie die Aussage der Geschädigten vor dem Landgericht war die Sachlage nicht. Denn die Aussagen haben sich bereits mehrfach widersprochen, sei es bei der Polizei, bei der Vernehmung durch den Ermittlungsrichter oder beim Landgericht, stellten der Verteidiger sowie auch die Kammer fest. Auch der Verteidiger führte ins Feld, dass die Frau womöglich selbst psychische Probleme habe, die sich etwa in Stimmen hören äußern.

Richter Karlheinz Münzer erklärte gegen Ende des ersten Verhandlungstages, dass er trotz der Erfahrung mit ähnlich gelagerten Taten keinen klaren Ablauf erkennen könne, da es zwei tatrelevant unterschiedliche Versionen der Geschädigten zum genauen Ablauf gebe.

Deshalb wurde auch eine Aufnahme des Original-Notruf abgespielt, was in einem solchen Prozess unüblich ist, wie Münzer sagte. Beim Notruf hörte man im Hintergrund das Geschrei des Angeklagten und der Geschädigten sowie den Sohn der den Notruf absetzte. Der Sohn des Angeklagten machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch , hat aber seine Aussagen beim Ermittlungsrichter und bei der Polizei zur Beweiserhebung freigegeben hatte.

Dringender Tatverdacht weiter gegeben?

Am Ende des Prozesstages stand die Fragen, ob die Geschädigte von einem Sachverständigen begutachtet werden sollte. Und der Staatsanwalt fragte, ob die intellektuelle Kapazität zum Verständnis eines Verfahrens bei der Geschädigten gegeben sei. Somit muss die Schwurgerichtskammer sich jetzt auch mit der Frage, ob weiterhin dringender Tatverdacht gegen den Angeklagten bestehe und wie die Aussagen der Frau zu werten sind, auseinandersetzen. Den dringenden Tatverdacht sieht die Staatsanwaltschaft jedoch weiter bestehen.

Der Prozess wird am Freitag, 4. Oktober fortgesetzt.